Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1879. (13)

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(Nr. 1277.) Bekanntmachung, betreffend drei zwischen dem Deutschen Reich und Belgien 
vereinbarte Berichtigungen des deutschen Textes des Auslieferungsvertrages 
vom 24. Dezember 1874 (Reichs= Gesetzbl. 1875 S. 73 ff.). Vom 29. De- 
zember 1878. 
 
In den deutschen Text des Auslieferungsvertrages zwischen dem Deutschen 
Reich und Belgien vom 24. Dezember 1874 (Reichs-Gesetzbl. von 1875 S. 73 ff.) 
haben sich drei Fehler eingeschlichen, welche nach stattgehabter Verständigung 
zwischen den vertragenden Theilen folgendermaßen berichtigt werden: 
1. Im Artikel 1 Ziffer 7 wird das Wort „derselben“ durch das Wort 
"desselben“ ersetzt. 
2. Im Artikel 4 am Schluß wird das Wort „aufgehoben““ durch das 
Wort „aufgeschoben“ ersetzt. 
3. Der Eingang des Artikels 9 hat anstatt: 
„Der wegen einer in Art. 1 und 2".... u. s. w. 
zu lauten wie folgt: 
„Der wegen einer der in Art. 1 und 2".... u. s. w. 
Berlin, den 29. Dezember 1878. 
In Vertretung des Reichskanzlers: 
v. Bülow. 
  
Herausgegeben im Reichskanzler-Amt. 
Berlin, gedruckt in der vormaligen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (unter Reichsverwaltung).
	        
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