Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1880. (14)

— 172 — 
Beim Reichsheere. 
  
Bei der Marine. 
  
Außerdem im Kriege und während des mobilen Justandes. 
3. Die Oberdrucker, die Drucker und Druckergehülfen bei der 
mobilen Metallographie im großen Hauptquartier und bei 
den Armee-Oberkommandos. 
4. Die nicht zu den Personen des Soldatenstandes gehörigen, 
bei dem Militäreisenbahnwesen zur Anstellung kommen- 
den unteren Beamten, als: 
a) die Werkmeister), Wagenmeister und Magazinaufseher, 
b) die Lokomotivführer, Zugführer, Packmeister, Tele- 
graphisten, 
c) die Zimmermeister und Maurermeister) 
d) die Zeichner, Kanzlisten und Drucker, 
e) die Schaffner, Telegraphenvorarbeiter, Oberbau- 
vorarbeiter, Güterbodenvorarbeiter, Heizer, Ma- 
schinenwärter, 
0 die Rangirer, Weichensteller, Bahnwärter, Bremser, 
Oberbauarbeiter, Werkstattarbeiter, Güterboden- 
arbeiter, Maschinenputzer und Wagenschmierer. 
Die unter Nr. 4 aufgeführten Beamten sind nach Maß- 
gabe der bestehenden Ressortverhältnisse auch denjenigen 
Beamten untergeordnet, welche an Stelle von Militär- 
befehlshabern zur Anstellung kommen. 
5. Die Meister und Arbeiter bei den Reparaturwerkstätten 
des Belagerungstrains. 
  
2. Die Beobachter (bei den Küsten-Beobachtungsstationer 
II. Militärbeamte welche in einem doppelten Unterordnungsverhältniß stehen und zwa 
einerseits zu den ihnen vorgesetzten Militärbefehlshabern) andererseits zu den ihnen vorgesetzte 
höheren Beamten oder Behörden. 
A. Obere Militärbeamte 
(im Offizierrange). 
1. Die Korpsintendanten und die Vorstände der Divisions- 
intendanturen, sowie deren Vertreter. 
(Sachsen: siehe III A2.) 
2. Auditeure. 
*) Anmerkung. Als Maschineningenieure können der Militär- 
eisenbahnverwaltung auch solche Beamte mit höherer technischer Vorbil- 
dung überwiesen werden, welche in ihrem Civildienstverhältnisse vorüber- 
gehend als Werkmeister thätig sind. 
  
1. Die Marine-Stationsintendanten und drren Vertreter 
2. Die Marine= Auditeure. 
3. Die Marine-Gerichtsaktuarien. 
4. Die Marine-Pfarrer.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.