Der Rechenstoff in V und IV. Ableitung der Rechenregeln. 445
wendung auf die Prozentrechnung, mit der sich bequem die Zinsrechnung sowie
leichtere Übungen aus der Gewinn-, der Rabatt- und der Gewichtsrechnung
(Brutto, Netto, Tara) verbinden lassen. Je nach dem Standpunkt der Klasse
wird es sich empfehlen, auch aus der Verteilungs-, Mischungs- und Terminrechnung
einiges auszuwählen. Wenn auch diese Aufgaben besser in U II
oder OII als Gleichungen behandelt werden, so möchte ich sie doch des hohen
Wertes wegen, den ihre Auflösung ohne Benutzung der Gleichungen für die
Ausbildung des Schlußvermögens und der Urteilskraft besitzt, nicht grundsätzlich
aus dem Pensum der Klasse ausgeschieden wissen.
Die Hauptaufgabe des mathematischen Unterrichts, die Schulung des Geistes,
welche den Schüler befähigt, die erworbenen Anschauungen und Kenntnisse in
selbständiger Arbeit und selbständigem Urteil richtig anzuwenden,!) verlangt
ferner, daß auch im Rechenunterricht?) auf ein klares, eindringendes Verständnis
der Rechenoperationen und ihrer Verwendung hingearbeitet
wird.e Der Schüler muß dazu angehalten werden, in allen Fällen die Gründe
für seine Schlüsse und das von ihm benutzte Rechenverfahren anzugeben. Die
Gesetze und Regeln dürfen ihm nicht dogmatisch?) gegeben und dann eingeübt
werden, sondern sie sind von dem Lehrer aus einer ausreichend großen Anzahl
von Beispielen zu entwickeln. Die Behandlung dieser Beispiele muß die Erkenntnis
der Gesetze und Regeln so weit vorbereiten, daB es nur einer geordneten
Zusammenfassung und geeigneter Fragen des Lehrers bedarf, um sie
in dem Bewußtsein des Lernenden entstehen zu lassen. Nur so wird erreicht,
daß der Schüler innerlich mitarbeitet und mit Hilfe der bereits erworbenen
Kenntnisse das Neue selbsttätig erschließen und finden lernt.*) Damit aber
der hieraus folgende erziehliche Gewinn der Gesamtheit der Schüler zugute
kommt, muß zumal in den unteren Klassen so langsam wie möglich vorwärts
gegangen werden. Vereinzelte bessere Leistungen dürfen den Lehrer noch nicht
zum Weiterschreiten veranlassen; indessen darf das Streben nach Gründlichkeit
such nicht so weit gehen, daß diese zum zähen Festkleben wird, weil pedantisches
Verweilen bei einer Rechnungsart die Freude der Jungen am Rechnen leicht
erschlaffen läßt.
Für die formale Aufgabe des Rechenunterrichts liefern die angewandten
Aufgaben?) ein überaus wichtiges Material. Ist bei den reinen Zahlenaufgaben
ı) Vgl. Matthias, Praktische Pädagogik, 2. Aufl. S. 52.
2, Vgl. Simon, M.u.D., S. 41: „Dem Rechenunterricht fällt in den unteren Klassen,
was die Ausbildung der Denkkraft besitzt, geradezu die führende Stellung zu.‘
°) Vgl. die in Simon, M. u. D. auf S. 37 angegebenen Worte von Lorberg: „Aber
selbst wenn der algebraische Unterricht auf direkte Unterstützung durch den Rechenunterricht
verzichten muß, so darf er wenigstens auf das bestimmteste die Forderung stellen,
daß ihm die Schüler im Rechenunterricht nicht verdorben werden, was durch Gewöhnung
an ein mechanisches, gedankenloses Rechnen unausbleiblich geechiehtl‘
% Vgl. Voigt, Lehrb. d. Pädag. S. 382.
°, Auch für das Rechnen gelten die Ausführungen von M. Nath in seinem Vortrag
Die Bildungsaufgabe der Mathematik im Lehrplan der höheren Schulen (Berlin,