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Betrag
für das
Kapitel. Einnahme. Etatsjahr
Titel. 1880|81.
Mark.
5. VIII. Bankwesen.
1. Antheil des Reichs an dem Reingewinn der Reichsbank (§. 24 des
Bankgesetzes vom 14. März 1875 — Reichs=Gesetzbl. S. 177—) 1 500 000
2. Steuer von den durch entsprechenden Baarvorrath nicht gedeckten
Banknoten nach §. 9 des Bankgesetzes 6 000
Summe VIII (Kapitel 5) 1 506 000
IX. Verschiedene Verwaltungs-Einnahmen.
6. Reichstag 462
7. 1/4. Auswũrtiges Amt 436 780
8. 1/7. Reichsamt des Innern 818 201
9. 1/4. Einnahmen der Militärverwaltung für Rechnung der Bundesstaaten
mit Ausschluß von Bayern:
Praußen etc. 3 711 577
Sachsen 183 156
Württemberg 129 952
9a. Einnahmen der Militärverwaltung für Rechnung der Gesammtheit
aller Gundesstaaten.
1. Erlöse aus dem Wiederverkauf überschießender Theile von Grundstücken
etc., welche für den Bau der Forts bei Straßburg miterworben
werden mußten und aus dem Fonds zum fortifikatorischen Ausbau
der Festungen in Elsaß=Lothringen bezahlt worden sind. 68 168
2. Erlöse aus dem Wiederverkauf überschießender Theile von Grundstücken
etc., welche zum Bau der neuen Festungsenceinte von Straßburg
— Bauabschnitte A und B — miterworben werden mußten
und aus dem Fonds zur Erweiterung der Umwallung von Straßburg
bezahlt worden sind. 854
3. Von der Landesverwaltung von Elsaß=Lothringen als Ersatz der
Kosten für den Umbau der Front XXI—XXII der Stadtenceinte
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