Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1880. (14)

—  87  —

 

 

 

 

 

 

Betrag
  für  das
Kapitel.  Einnahme.  Etatsjahr
Titel.  1880|81.
Mark.
5.  VIII.  Bankwesen.
1.  Antheil  des  Reichs  an  dem  Reingewinn  der  Reichsbank  (§.  24  des
Bankgesetzes  vom  14.  März  1875  —  Reichs=Gesetzbl.  S.  177—) 1 500 000
2.  Steuer  von  den  durch  entsprechenden  Baarvorrath  nicht  gedeckten
Banknoten  nach  §.  9  des  Bankgesetzes        6 000
Summe  VIII  (Kapitel  5)  1  506  000
IX.  Verschiedene  Verwaltungs-Einnahmen.
6.  Reichstag                                  462
7.  1/4.  Auswũrtiges  Amt                                                    436  780
8.  1/7. Reichsamt  des  Innern              818  201
9.  1/4.  Einnahmen  der  Militärverwaltung  für  Rechnung  der  Bundesstaaten
mit  Ausschluß  von  Bayern:
Praußen  etc.          3 711 577
Sachsen  183  156
Württemberg  129  952
9a.  Einnahmen  der  Militärverwaltung  für  Rechnung  der  Gesammtheit
aller  Gundesstaaten.
1. Erlöse  aus  dem  Wiederverkauf  überschießender  Theile  von  Grundstücken
  etc.,  welche  für  den  Bau  der  Forts  bei  Straßburg  miterworben
werden  mußten  und  aus  dem  Fonds  zum  fortifikatorischen  Ausbau
  der  Festungen  in  Elsaß=Lothringen  bezahlt  worden  sind.  68  168
2.  Erlöse  aus  dem  Wiederverkauf  überschießender  Theile  von  Grundstücken
  etc.,  welche  zum  Bau  der  neuen  Festungsenceinte  von  Straßburg
  —  Bauabschnitte  A  und  B  —  miterworben  werden  mußten
und  aus  dem  Fonds  zur  Erweiterung  der  Umwallung  von  Straßburg
  bezahlt  worden  sind.    854
3.  Von  der  Landesverwaltung  von  Elsaß=Lothringen  als  Ersatz  der
Kosten  für  den  Umbau  der  Front  XXI—XXII  der  Stadtenceinte
Seite  69  022