Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1880. (14)

    
Betrag 
  
  
  
— ür das 
7 Einnahme. Etatsjahr 
8. 1880/81. 
Mark. 
Uebertrag . . . .. 851779 
3. Zu den Ausgaben in Folge des Krieges gegen Frankreich für Rech- 
nung der ganzen Kriegsgemeinschalt ........................... 46 380 
4. JZu den Ausgaben für das Retablissement bei der Landarmee, auf 
Grund des Artikels 2 F. 5 des Gesetzes vom 2. Juli 1873 (Reichs- 
Gesetzbl. S. 185) und des F. 2 des Gesetzes vom 16. Februar 1876 
(Reichs-Gesetzbl. S. 20) aus dem Antheile des vormaligen Nord- 
deutschen Bundes, Badens und Südhesseens. 362 607 
5. Auf Grund der Anmerkung am Schlusse des Abschnitts XII der ein- 
maligen Ausgaben des Reichshaushalts-Etats für 1879/80 die aus 
den Ausgabeansätzen dieses Abschnittes nicht zur Verwendung g 
langenden und in der Rechnung für 1879/80 als erspart in Ab- 
gang kommenden Beträge, und zwar: 
a) für Rechnung des vormaligen Norddeutschen Bundees 1 800 000 
b) für Rechnung des vormaligen Norddeutschen Bundes, Badens 
und Südhesens ........................................ 300000 
Summe Kapitel 20 3 360 766 
21. Aus dem Reichs-Kestungsbaufonds. 
1.] Qu den Ausgaben auf Grund der Artikel J und II des Gesetzes vom 
30. Mai 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 123) für Rechnung des Reichs- 
Festungsbaufodss---= . ...... . . . . . 12 848 000 
2.Zur Erweiterung der Umwallung von Straßburg, vorbehaltlich der 
Rückerstattung aus den nach Maßgabe des Gesetzes vom 14. Februar 
1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 62) von der Stadtgemeinde Straß- 
burg zu entrichtenden 17.000000 X für die entbehrlich werdenden 
Festungsgrundstühkeneeee:: . . .. . . .. 462 000 
3. JZu den Ausgaben für die Erweiterung der Milikär Ehziehungs- und 
Bildungsanstalten auf Grund des Gesetzes vom 12. Juni 1873 
(Reichs-Gesetzbl. S. 127), vorbehaltlich der Rückerstattung aus dem 
Verkaufserlöse für die Grundstücke des alten Berliner Kadetten- 
hauses und der Kriegsakadmiieieee: .. 150 000 
4. Zum Bau von Kasernen nebst Zubehör für sechs Kompagnien In- 
fanterie in Altona, vorbehaltlich der Rückerstattung aus den durch 
den Verkauf der alten Kasernen daselbst zu erzielenden Erlösen. 300 000 
Summe Kapitel 21 . . .. . 13 760 000 
  
  
 
	        
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