-21-
Betrag Darunter
für das küntig
Ausgabe. Etatsjahr
1882/ 83 wegfallend
Mark. Mark.
81. Ehrenzulage an die Inhaber des Eisernen Kreuzes
von 1870/71 (Gesetz vom 2. Juni 1878):
a) Preußen ect. . . . . . . . . . . . . . . . 38 952 —
b) Sachsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 944 —
e) Württemberg . . . . . . . . . . . . . . 216 —
d) Bayern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 504 –
= 41 616 —
82. Pensionen für ehemalige französische Militärpersonen.
1. Pensionen für ehemalige französische Militärpersonen
und deren Angehörige . . . . . . . . 580 000 —
2. An Bayern. . . . . . . . . . . . .- . . . . . 77 257 –
= 657 257 —
83. Die aus dem Dispositionsfonds des Kaisers zu Gna—
denbewilligungen aller Art bisher bewilligten und
fernerhin zu bewilligenden Unterstützungen und Er-
ziehungsbeihilfen für Witwen und Kinder der in
Folge des Krieges von 1870/71 für invalide er-
klärten und demnächst verstorbenen Militärpersonen
der Ober= und Unterklassen bis zur Höhe von
350 000 M. jährlich . . . . . . . . . . . 350 000 —
84. 1/13. Invaliden=Institute:
a) Preußen ect. . . . . . . . . . . . . . . . . 481 329 44 200
b) Sachsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . - —
c) Württemberg . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 933 —
d) an Bayern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 103 —
= 562 365 44 200
Summe XIW.. 30 129 567 44 200
7°