Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1882. (16)

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  Betrag Darunter 
für    das  küntig  
 Ausgabe. Etatsjahr  
    1882/ 83   wegfallend 
   
 Mark. Mark. 
81. Ehrenzulage an die Inhaber des Eisernen Kreuzes 
von 1870/71 (Gesetz vom 2. Juni 1878): 
a) Preußen ect. . . . . . . . . . . . . . . .                   38 952    — 
b) Sachsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             1 944      — 
e) Württemberg . . . . . . . . . . . . . .                       216    — 
d) Bayern . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            504 – 
= 41 616                                                                                  — 
82. Pensionen für ehemalige französische Militärpersonen. 
1. Pensionen für ehemalige französische Militärpersonen 
und deren Angehörige . . . . . . . .  580 000 — 
2. An Bayern. . . . . . . . . . . . .- . . . . . 77 257   – 
= 657 257 — 
83. Die aus dem Dispositionsfonds des Kaisers zu Gna— 
denbewilligungen aller Art bisher bewilligten und 
fernerhin zu bewilligenden Unterstützungen und Er- 
ziehungsbeihilfen für Witwen und Kinder der in 
Folge des Krieges von 1870/71 für invalide er- 
klärten und demnächst verstorbenen Militärpersonen 
der Ober= und Unterklassen bis zur Höhe von 
350 000 M. jährlich . . . . . . . . . . .  350 000 — 
84. 1/13. Invaliden=Institute: 
a) Preußen ect. . . . . . . . . . . . . . . . . 481 329 44 200 
b) Sachsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  -  — 
c) Württemberg . . . . . . . . . . . . . . . . .       14 933 — 
d) an Bayern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             66 103 — 
= 562 365    44 200 
Summe XIW.. 30 129 567     44 200 
  
  
  
  
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