Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1882. (16)

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Betrag

für das
  Ausgabe. Etatsjahr  
                     1882/83  
                      Mark
XI.  Eisenbahnverwaltung.
10.  Ordentlicher  Etat  .  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          —
11.  Außerordentlicher  Etat.
1/2.  Auf  Grund  des  Gesetzes  vom  18.  Juni  1873  (Reichs-Gesetzbl.
S.143)    ........................................................  2  400  000
3.  Auf  Grund  des  Gesetzes  vom  9.  Juli  1879  (Reichs-Gesetzbl.
S.  195)    ....................................................  1  000  000
4.  Zur  Herstellung  eines  Verwaltungsgebäudes  für  die  Generaldirektion
  der  Eisenbahnen  in  Straßburg  und  eines  Dienstgebäudes
  für  die  Betriebs-  und  Güter-Inspektion  daselbst .......  1  000  000
=  4  400  000
Summe  XII..  4  400  000
XII.  Ausgaben  in  Folge  des  Krieges  gegen  Frankreich.
A.  Ausgaben  für  Rechnung  des  vormaligen  Norddeutschen  Bundes.
12.  Kriegsausgaben  bei  der  Landarmee,  auf  Grund  der  Gesetze  vom
2.  Juli  1873  Artikel  2  (Reichs-Gesetzbl.  S.  185)  und  vom
17.  Februar  1876  §.  3  (Reichs-Gesetzbl.  S.  21),  und  zwar:
zu  den  Kosten  für  die  Abwickelung  des  Liquidations=  und
Rechnungswesens  aus  der  Kriegszeit,  sowie  zur  Deckung
verspätet  zur  Verrechnung  kommender  Ausgaben  aus  der
Kriegszeit,  welche  sich  der  Veranschlagung  entziehen .............
(Bedarf  vom  1.  April  1881  ab  393  330, 22  ℳ.)
Summe  A.  Ausgaben  für  Rechnung  des  vormaligen
Norddeutschen  Bundes  für  sich.
B.  Ausgaben  für  Rechnung  der  ganzen  Kriegsgemeinschaft.
13.  zum  Ersatz  von  Kriegsschäden  (sowie  der  Kriegsleistungen  in
Elsaß-Lothringen),  auf  Grund  des  Gesetzes  vom  14.  Juni
1871  (Reichs-Gesetzbl.  S.  247  ..................      18  283

 

 

(Bedarf  vom  1.  April  1881  ab  30  283,23  ℳ.)

Summe  B.  Ausgaben  für  Rechnung  der  ganzen
Kriegsgemeinschaft  für  sich.