Bweiter Ergänzungsband. K 19.
Dr. J. A. Feuffert's
Plätter für Kechtsanwendung
zunächst in Bayern.
Inhalt: Wechselausstellung bewirkt für ssich keine Novallon. — Vlndltationen
- von Inhaber-Papleren, die von deren Elgenthümer an den Bellyer
auf Grund eines angeblichen besonderen Rechtsgeschästes zwischen dlesen
gekommen sind. Genehmigung einer enkung. — Gles
n n nicht
er ersoͤnliche Forderung
des Gläublgers
Naßtnngevensprae ohne Ansährung elner Causa.
Entscheidungen des obersten Gerichtshofes für
Kaern rechts des Rheines.
1.
Wechselausstellung bewirkt für sich keine Novation.
Die Motive eines oberstrichterlichen Erkenntnisses
enthalten hierüber Folgendes:
Die Vor-Instanz hat von dem Vorbringen des
Beklagten blos die durch die Einräumung der Replik
im Allgemeinen festgestellte Thatsache, daß der
Beklagte für die eingeklagte Kaufschillingsforderung
einen Wechsel ausgestellt und an N. girirt habe,
ur Beachtung gezogen, und, ohne auf das thatsöchuche
Vorbringen des Beklagten im Einzelnen
näher einzugehen, den Klaganspruch vorneherein mit
der Aufstellung verworfen, daß dem Kläger aus der
ursprünglichen Kaufschillingsforderung ein Klagerecht
nicht mehr zustehe, nicht nur, weil in der Ausstellung
eines Wechsels nach der Natur desselben als
elnes Formal-Vertrages eine Novation der ursprünglich
bestandenen Schuld liege, sondern weil weiter
auch durch die bewirkte Indossirung des Wechsels
II. Ergänzungsband.