Full text : Aufgaben der Eisenbahn-Politik

34  Konkurrenz.

erwähnt,  die  Bahnunternehmungen  denn  doch  viel  mehr  von  der
Staatsgewalt  abhängig  sind,  ist  man  zwar  noch  nicht  his  zur  Ueberhandnahme
  der  förmlichen  und  vollständigen  Verschmelzungen  gediehen,
  aber  die  von  der  Linienkonkurrenz  mit  so  viel  Zuversicht  erhoffte
  Erfüllung  der  Wünsche  des  versendenden  Publikums  hat  sich
noch  nicht  eingestellt  oder  wenigstens  nicht  auf  die  Dauer  behauptet.
Es  wurde  nämlich  die  angeblich  sicher  eintretende  Wirkung  der  Konkurrenz
  alsbald  durch  Uebereinkünfte  der  konkurrirenden  Linien
illusorisch  gemacht,  und  es  zeigte  sich  auch,  dass  es  kein  Mittel  gebe,
solche  Uebereinkünfte  zu  verhindern.

Der  letzte  Fall  dieser  Art,  der  viel  Staub  aufwirbelte,  hat  sich
in  Oesterreich  zugetragen,  wo  gerade  in  den  letzten  Jahren  die  „Konkurrenzbahnen“
  förmlich  epidemisch  geworden  sind.  Es  haben  nämlich
  die  Verwaltungen  der  von  Wien  nach  Böhmen  führenden  Linien
ein  sogenanntes  „Kartell“  abgeschlossen,  dessen  hauptsächliche  Stipulationen
  festsetzen:  dass  für  die  konkurrirenden  Routen  nach  und
über  Böhmen  Gemeinschaftstarife  und  eine  Theilung  des  Verkehrs
vereinbart  ist,  dass  für  die  gegenseitige  Verrechnung  ein  Regiepreis
als  Eigenkosten  angenommen  ist;  dass  Refactien  nur  mit  Zustimmung
der  Kontrahenten  bewilligt  werden  dürfen.  Der  Gemeinschaftstarif
blieb  zwar  noch  immer  niedriger  als  die  koncessionsmässigen  Maxima,
ja  ging  theilweise  sogar  unter  die  vorher  aufgestellten  officiellen  Tarifsätze,
  allein  gleichwohl  fand  durch  die  gleichzeitige  Aufhebung  der
bis  dahin  gewährten  Refactien  in  der  Praxis  eine  Erhöhung  der  wirklich
  zu  zahlenden  Beträge  statt.  Sofort  erhob  natürlich  der  Handelsstand
  die  klagende  Stimme  und  verlangte,  die  Regierung  solle  derlei
Verträge  verbieten.  In  einer  vom  Handelsminister  am  14.  Jan.  1874
einberufenen  Konferenz  von  Vertretern  der  Bahnen  und  des  Handelsstandes
  platzten  nun  die  gegentheiligen  Ansichten  aufeinander.  Am
Schlusse  spitzte  sich  die  Verhandlung  nach  dem  in  der  officiellen
„Wiener  Zeitung“  hierüber  erschienenen  Berichte  in  Folgendem  zu:

Sämmtliche  Delegirte  der  kaufmännischen  Korporationen
  stellten  die  dringende  Bitte  an  den  Handelsminister,  namentlich
den  subventionirten  Bahnen  die  Genehmigung  zur  Festsetzung  der
fraglichen  Vereinbarung  zu  versagen.

Hofrath  Engerth’s  (österr.  Staatsbahn)  Schlusswort  gipfelte  darin,
die  Staatsverwaltung  könne  den  Bahnen  das  Recht,  Verträge  überhaupt
  zu  schliessen,  nicht  nehmen,  es  handle  sich  nur  darum,  welchen
Inhalts  diese  Verträge  seien.  Er  bitte  den  Handelsminister,  den  Inhalt
  des  vorliegenden  Kartells  zu  untersuchen,  ob  derselbe  den  allge-