34 Konkurrenz.
erwähnt, die Bahnunternehmungen denn doch viel mehr von der
Staatsgewalt abhängig sind, ist man zwar noch nicht his zur Ueberhandnahme
der förmlichen und vollständigen Verschmelzungen gediehen,
aber die von der Linienkonkurrenz mit so viel Zuversicht erhoffte
Erfüllung der Wünsche des versendenden Publikums hat sich
noch nicht eingestellt oder wenigstens nicht auf die Dauer behauptet.
Es wurde nämlich die angeblich sicher eintretende Wirkung der Konkurrenz
alsbald durch Uebereinkünfte der konkurrirenden Linien
illusorisch gemacht, und es zeigte sich auch, dass es kein Mittel gebe,
solche Uebereinkünfte zu verhindern.
Der letzte Fall dieser Art, der viel Staub aufwirbelte, hat sich
in Oesterreich zugetragen, wo gerade in den letzten Jahren die „Konkurrenzbahnen“
förmlich epidemisch geworden sind. Es haben nämlich
die Verwaltungen der von Wien nach Böhmen führenden Linien
ein sogenanntes „Kartell“ abgeschlossen, dessen hauptsächliche Stipulationen
festsetzen: dass für die konkurrirenden Routen nach und
über Böhmen Gemeinschaftstarife und eine Theilung des Verkehrs
vereinbart ist, dass für die gegenseitige Verrechnung ein Regiepreis
als Eigenkosten angenommen ist; dass Refactien nur mit Zustimmung
der Kontrahenten bewilligt werden dürfen. Der Gemeinschaftstarif
blieb zwar noch immer niedriger als die koncessionsmässigen Maxima,
ja ging theilweise sogar unter die vorher aufgestellten officiellen Tarifsätze,
allein gleichwohl fand durch die gleichzeitige Aufhebung der
bis dahin gewährten Refactien in der Praxis eine Erhöhung der wirklich
zu zahlenden Beträge statt. Sofort erhob natürlich der Handelsstand
die klagende Stimme und verlangte, die Regierung solle derlei
Verträge verbieten. In einer vom Handelsminister am 14. Jan. 1874
einberufenen Konferenz von Vertretern der Bahnen und des Handelsstandes
platzten nun die gegentheiligen Ansichten aufeinander. Am
Schlusse spitzte sich die Verhandlung nach dem in der officiellen
„Wiener Zeitung“ hierüber erschienenen Berichte in Folgendem zu:
Sämmtliche Delegirte der kaufmännischen Korporationen
stellten die dringende Bitte an den Handelsminister, namentlich
den subventionirten Bahnen die Genehmigung zur Festsetzung der
fraglichen Vereinbarung zu versagen.
Hofrath Engerth’s (österr. Staatsbahn) Schlusswort gipfelte darin,
die Staatsverwaltung könne den Bahnen das Recht, Verträge überhaupt
zu schliessen, nicht nehmen, es handle sich nur darum, welchen
Inhalts diese Verträge seien. Er bitte den Handelsminister, den Inhalt
des vorliegenden Kartells zu untersuchen, ob derselbe den allge-