Contents : Preußische Geschichte. Zweiter Band. (2)

62  Erstes  Buch.  Die  neue  Staatsgründung  des  Großen  Kurfürsten.

liche  Handeln  die  Norm  geben:  sie  galt  unbedingt.  Im  Gegen—
satz  zu  den  bisher  vorwaltenden  Sonderinteressen  der  Land—
schaften  und  Stände  wurde  der  Landesherr  zum  berufenen  Vertreter
  des  allein  an  dem  Staatszweck  gemessenen  Gesamtinteresses:
es  wuchs  ihm  eine  neue,  weseutlich  höhere  Autorität  zu,  die,
zunächst  mehr  moralischer  und  sozialer  als  eigentlich  politischer
Natur,  allmählich  zur  Trägerin  einer  staatlichen  Neuschöpfung
wurde.  Charakterisiert  wurde  diese  durch  das  Streben  nach
Unumschränktheit  der  Staatesgewalt  und  die  Fürsorge  für  den
gemeinen  Manu.  Damit  begegnete  sie  einem  Bedürfnis  der
Zeit,  welche  die  Beschränkung  der  mittelalterlichen  Stände  und
ihrer  Privilegien  verlangte,  und  hatte  die  Sympathien  der
Massen  für  sich,  die  sich  von  altem  Druck  befreit  und  ihre
wirtschaftliche  Lage  gebessert  sahen.  Auch  im  Staate  des  Großen.
Kurfürsten,  wie  er  sich  seit  1660  gestaltete,  kehren  diese  Erscheinungen
  wieder,  wenn  auch  weniger  scharf  ausgeprägt  und
nicht  bis  in  die  letzten  Konsequenzen  entwickelt.  Die  Gebiete,
die  es  da  zu  einem  Staat  zusammenzufassen  galt,  waren  ihrer
Vergangenheit  entsprechend  nach  wirtschaftlicher  und  sozialer
Eigenart  und  politischer  Denkweise  der  Bevölkerung  zu  verschieden,
  als  daß  sie  solchem  Einigungsstreben  nicht  hätten  widerstreben
  sollen.  Damit  mußte  man  rechnen:  sie  nicht  bloß  beugen,
sondern  gleich  brechen  zu  wollen,  hätte  im  Widerstand  Leidenschaften
  entfesselt,  die  den  unfertigen  Staat  vollends  auseinander
  sprengten.  Von  absoluter  Herrschaft  war  daher  auch  nach
seinem  Sieg  über  die  Stände  für  den  Kurfürsten  nirgends  die
Rede:  er  hat  die  ihm  bisher  gesetzten  Schranken  hinausgeschoben,
aber  nicht  beseitigt,  indem  er  die  auswärtige  Politik  und  die
deren  vornehmsten  Rückhalt  bildende  Heeresorganisation  von
der  Einsprache  der  Stände  befreite.  Der  Entscheidungskampf
zwischen  den  in  der  Vergangenheit  wurzelunden  Ständen  und
dem  die  Zukunft  zu  beherrschen  berufenen  absoluten  Fürstentum
  blieb  hier  einer  späteren  Zeit  vorbehalten.  Sein  erstes
Stadium  endete  ein  Kompromiß,  indem  beide  Teile  in  etwas
nachgaben,  in  anderem  ihren  Standpunkt  behaupteten,  keiner
ganz  Besiegter,  aber  auch  keiner  Sieger  war.

Wenn  das  in  den  Marken  ohne  tiefgehende  Erschütterung