Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1883. (17)

(Nr. 1485.) Bekanntmachung, betreffend die Einlösung der Banknoten der Chemnitzer Stadtbank. 
Vom 27. Februar 1883. 
Die Banknoten der Chemnitzer Stadtbank werden in Berlin von jetzt ab bei 
der dortigen Zweigniederlassung der „Dresdner Bank“ eingelöst. 
Dies wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 7. Januar 1876 
(Reichs-Gesetzbl. S. 2) hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Berlin, den 27. Februar 1883. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
Scholz. 
 
 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.