Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1883. (17)

  
  
  
Betrag 
Kapitel für das 
Titel Einnahme. Etatsjahr 
 1883/84. 
Mark. 
2. II. Reichsstempelabgaben. 
1. Spielkartenstempel, 
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 23 des Gesetzes 
vom 3. Juli 1878 an Erhebungs- und Verwaltungskosten 
zu vergütenden fünf Prozent ........ .... . . . . . . . . . ... 1 026 600 
Davon ab: 
Kosten der Kontrole und sonstige dem Reich unmittelbar erwach- 
sende Verwaltungskossen 600 
bleiben (Titel 1) 1 026 000 
2. Wechselstempelsteuer ... 6 510 000 
Davon ab: 
a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer 
vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder. 130 200 Mark 
b) die dem Reich erwachsenden Erhebungs- und 
Verwaltungskosten 184 600. 
zusammen. 314 800 
bleiben (Titel 2 ) 6 195 200 
3. Stempelabgabe für Werthpapiere, Schlußnoten, Rech- 
nungen und Lotterieloose. 
A. für Aktien, Renten- und Schuldverschreibungen, 
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 31 des Ge- 
setzes vom 1. Juli 1881 zu vergütenden zwei Prozent 
Erhebungs- und Verwaltungskosten 3 451 560 
B. für Schlußnoten und Rechnungen, 
abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten 2 728 320 
Seite. 6 179 880 
Reichs-Gesetzbl. 1888. 6 
  
  
  
  
  
 
	        
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