Betrag
Kapitel für das
Titel Einnahme. Etatsjahr
1883/84.
Mark.
2. II. Reichsstempelabgaben.
1. Spielkartenstempel,
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 23 des Gesetzes
vom 3. Juli 1878 an Erhebungs- und Verwaltungskosten
zu vergütenden fünf Prozent ........ .... . . . . . . . . . ... 1 026 600
Davon ab:
Kosten der Kontrole und sonstige dem Reich unmittelbar erwach-
sende Verwaltungskossen 600
bleiben (Titel 1) 1 026 000
2. Wechselstempelsteuer ... 6 510 000
Davon ab:
a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer
vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder. 130 200 Mark
b) die dem Reich erwachsenden Erhebungs- und
Verwaltungskosten 184 600.
zusammen. 314 800
bleiben (Titel 2 ) 6 195 200
3. Stempelabgabe für Werthpapiere, Schlußnoten, Rech-
nungen und Lotterieloose.
A. für Aktien, Renten- und Schuldverschreibungen,
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 31 des Ge-
setzes vom 1. Juli 1881 zu vergütenden zwei Prozent
Erhebungs- und Verwaltungskosten 3 451 560
B. für Schlußnoten und Rechnungen,
abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten 2 728 320
Seite. 6 179 880
Reichs-Gesetzbl. 1888. 6