Geläverpflegung im Kriege. 131
$. 371. Die General-Militir-Kasse und die Korpszahlungsstellen hören bei der
ang für eigene Rechnung an die mobilen höheren Hommandobehörden,
Treppentheile und Administrstionen Zahlung zu leisten.
4, Korps-Kriogskassen.
$. 375. Die Korpskriegskassen sind nach ihrer besonderen Geschkflsanwelsung
die Geschäftsträgerinnen der General-Kriegskasse und leisten auf Anweisung der Fel
Intendanturen die Zahlungen für das mobile Armee-Korps, welchem sie angehören.
$. 377. Die Korpskriegskasse ist der Korps-Intendantur untergeordnet. Alle Kontwolnschrichten
über Einnahmen, welche ger Korpskriegskasse zugewiesen sind, werden
daher an die Korps-Intendantur gerich
5. Eassen der vappın und Administrationen.
8. 379. Alle Troppentheile und Adıninistrationen, für welche in den Beilagen zum
Mobilmachungsplan ein besonderer Kriegsverpflegungsetat gegeben ist, sind auch mit
einer besonderen Kasse versehen.
8. 370. Aus den Kassen der Truppen und Administrationen haben alle zu denselben
gehörigen Personen ihr Gehalt oder ihre Löhnung und die ihnen nach!den
Kriegsverpflegungsetats und nach dem Reglement zustehenden anderweiten Geldkompetenzen
zu empfangen. Zur Zahlung dieser Kompetenzen dürfen aber nur die hierzu
angewiesonen Gelder verwendet werden. Haben diese Gelder ausnahmsweise nieht
tzeitig überwiesen werden können, so bleibt die Gehalts-, Löhnungs- und Zulagezahlung
ausgesetzt. Nur wenn in besonderen Füllen die Nothwendi gkeit eine Ausnahme
gebietet, dürfen auch die zu anderen Zwecken bestimmten Fonds einstweilen zur Soldung
benntzt werden. In Fällen, wo die Soldzahlung wegen mangelnder Zulänglichkeit
der Geldmittel nur theilweise geleistet werden kann, muss dieselbe nach Verhältniss
des vorhandenen Geldvorraths gleichmässig geschehen.
8. 331. Die Kassen der Truppen und Administrationen werden von besonderen
Kassen-Kommissionen nach den Vorschriften des Reglements über das Kassenwesen
der Truppen vom 28. Januar 1811 verwaltet. Bei vorkommenden Kassendefekten tritt
des durch Allerh. Verordnung vom 21. Januar 1344 und durch die Instruktion vom
%. Juni 1814 vorgeschriebene Verfahren ein.
8 Die höheren Kommandobehörden sind mit besonderen Kassen nicht verseben.
Die zu diesen Behörden gehörigen Offciere, Beamten und Unterbeamten erhalten
ihre laufenden Geldverpflegungs- und die A auf
weisung der Feld-Intendanturen unmittelbar aus der Korpskriegskasse.
8. 334. Alle laufenden Kompetenzen der Officiere, Beamten und Unterbeamten
werden rend des mobilen Zustandes auf Grund von Soldbüchern gezahlt. (vid.
58. 399 b
8. 397. Gehen Ofßciere, Unterofliciere und Mannschaften, Beamte und Unterbeamte
in die Verpflegung eines anderen Truppentheils oder einer andern Administration
über, so bat der abgebende Truppentheil oder die abgebende Administration dem
Abgegebenen einen vollständigen Ausweis über die von ihm empfangenen Ausrüstungsgelder
und über die laufende Geldverpflegungskompetenz, sowie über seine Vorschüsso
und Abzüge mitzugeben.
33, Die Mitglieder der Kassen-Kommissionen bei den Truppentheilen und Administrationen
bleiben für die von ihnen geleisteten und angeordneten Zahlungen verantwortlich,
bis die Rechnungen, in denen diese Zahlungen nachgewiosen worden, von
der Ober-Rechnungskammer dechargirt sind. Die gedachten Mitglieder sind auch verpflichtet,
eine jede zur Beantwortung der Revisiuns-Notaten nothwendige Auskunft
zu ertheile
Titel EI. Zahlungswesenm.
1. Allgemeine Zahlungsgrundsätze.
8. 30%. Die Zahlung der Ausrüstungsgelder (als einmaliger Kompetenzen)
erfolgt, sobald der Anspruch daranf nach den Vorschriften des II. Abschnitts feststeht.
$. 394. Das Gehalt der Officiere, Beamten und Unterbeamten wird
Kerlance am 1. pränumerando gezahlt. — Dienstzulagen werden wie das Gehalt
n. — Die ohne speciellen Verwendnngsnachweis zu gewährenden Etatsfonds
, rorden ebenfalls monatlich praenumerando gewährt — Die Foldanlage, sie
möge eine Stellen- oder Chargenfeldzulage sein, wird tageweise berechnet uud moich
postnumerando gewährt. Offciere, Beamte und Unterbeamte, welche sich krank
oder verwundet im Laxsreth befinden, empfangen ihr Gehelt und die Chargenfeldzulage
vom Lazareth ausgezahlt. g*