Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1883. (17)

 

 

 

 

 

Anlage  B.
Zölle  bei  der  Einfuhr  nach  Serbien.
Nach  der  Wahl  des
Importeurs
Gewichtszölle
per  Werthzoͤlle
100  kg
Dinare.  Prozent.
1.  Papier:
a)  Packpapier  (auch  Schrenz-,  Lösch-  und  Strohpapier,  auch  Düten
und  Säcke  daraus)  und  Pappdeckel  aller  Art,  auch  mit  irgend
einer  Substanz  getränkt  oder  überzogen  .  .  4  10
b)  Druckpapier  und  Schreibpapier,  beide  auch  in  der  Masse  gefärbt  7  10
e)  Briefpapier  aller  Art  und  Kuverts  (auch  in  Kartons);  bedrucktes,
liniirtes  Papier,  auch  in  Papier-  oder  Pappdeckel  geheftet  oder
gebunden;  Seidenpapier,  Zigarrettenpapier  in  Bogen  10  10
d)  Zigarrettenpapier,  zugeschnitten,  auch  in  Büchelchen  ..  .  .  .  .  ..  15  10
e)  Notiz-  und  Geschäftsbücher  in  Callicot  oder  Leder  gebunden,
auch  mit  Ecken  und  Beschlägen  aus  unedlen  Metallen  20  10
1)  Spielkarten:  .  ..  35  10
g)  Halbzeug,  feste  oder  flüssige  Papiermasse.  ..  .  .  .  .  ..  .  ..  .  .  .  ..  frei  —
2.  Mehl,  Mahlprodukte  (gerollte,  geschrotete  und  geschälte  Körner,
Graupen,  Grütze,  Gries.  1  10
3.  Wollenwaaren  und  Wollengarne:
a)  1.  Kotzen  (Pferde-  und  grobe  Bettdecken),  grobe  Teppiche  von
Ziegen-  und  anderen  Thierhaaren,  grobe  Filze  aus  Thierhaaren
  oder  grober  Wolle  (auch  zu  Sohlen  u.  dergl.  zugeschnitten,
  auch  getheert  oder  lackirt),  Tuchenden  16  8
2.  Grobe  Tuche,  wie  Halinatuch,  Loden,  Aba,  Chaiak,  Azor  20  8

 

 

 

*)  1  Dinar  (100  Paras)  =  1  Frank  (100  Centimen).