Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1883. (17)

 
 
 
b) Zündwaaren, insbesondere Zündhölzchen oder Zündkerzchen aller 
Art (auch in Schachteln), Stärke und Leim. .. . . . . . . . . . . . 
c) 1. Anilinfarben ... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
2. Blei- und Farbenstifte. 
16. a) 1. Nicht parfümirte Seife . . . . . .. 
  
2 .Parfümirte Seife .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 
b) Wachs---, Stearin-, Paraffin-, Ceresin- und Palmitinkerzen 
17. Maschinen und Maschinentheile aus Metallen, Holz oder irgend 
einem anderen gemeinen Material für Industrie, Gewerbe, Land- 
wirthschaft, Brauereien und Destillerien, Transport zu Wasser und 
zu Lande, Bäder und andere ähnliche Zwecke, Nähmaschinen 
18. Baumwollenwaaren und Baumwollengarne: 
a) Barchent (Molleton) und andere ähnliche Stoffe, roh; Futter- 
organdin. ... 
b) Barchent (Molleton) und andere ähnliche Stoffe (Kalmuck u. dergl.), 
Zwillich und Drillich, Schöckl, das ist farbig gewebte, karrirte 
Bettzeuge; Decken, Hosenzeuge, Rockstoffe, Piqués u. dergl. 
Doppelgewebe; alle diese Waaren ohne Unterschied gebleicht, 
gefärbt, buntgewebt, bedruckt .. . . ... 
c) Tischzeuge und Tücher (Taschen- und Halstücher), bunt gewebt 
oder bedruckt .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 
d) Strumpfwaaren (Tricotwaaren, gehäkelte und gestrickte Waaren), 
Sammet . . . . .. . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 
e) Bandwaaren, auch in Verbindung mit Metallfäden 
f) Baumwollengarne (Webe-, Näh-, Strick- und Stickgarne) 
 19. Hanf-, Flachs- und Jutewaaren u. dergl. Garne: 
a) 1. Sack- und Packstoffe, grobe, sowie fertige Säcke daraus, 
auch Sackzwilliche; die in diese Position fallenden Waaren 
können auch mit einzelnen farbigen, zur Markirung dienenden 
Streifen versehen sein . . .. 
  
Nach der Wahl des 
  
  
  
  
  
  
Importeurs 
Gewichtszölle 
per Werthzölle 
100 kg 
Dinare. Prozent. 
5 10 
50 8 
25 8 
6 10 
12 10 
12 10 
frei — 
20 8 
25 8 
45 8 
85 8 
40 8 
— 5 
6  8
	        
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