Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Erster Teil. (58a)

80  Berisches  Reich.  (Januar  31.)

beantwortet  worden  ist,  muß  die  Kaiserl.  Regierung,  wenn  sie  in  höherem
Sinne  der  Menschheit  dienen  und  sich  an  den  eigenen  Volksgenossen  nicht
versündigen  will,  den  ihr  von  neuem  aufgedrungenen  Kampf  ums  Dasein
nunmehr  unter  vollem  Einsatz  aller  Waffen  fortführen.  Sie  muß
daher  auch  die  Beschränkungen  fallen  lassen,  die  sie  sich  bisher  in  der  Verwendung
  ihrer  Kampfmittel  zur  See  auferlegt  hat.

Im  Vertrauen  darauf,  daß  das  amerikanische  Volk  und  seine  Regierung
  sich  den  Gründen  dieses  Entschlusses  und  seiner  Notwendigkeit  nicht
verschließen  werden,  hofft  die  Kaiserl.  Regierung,  daß  die  Vereinigten
Staaten  die  neue  Sachlage  von  der  hohen  Warte  der  Ungparteilichkeit  würdigen
  und  auch  an  ihrem  Teil  mithelfen  werden,  weiteres  Elend  und  vermeidbare
  Opfer  an  Menschenleben  zu  verhüten.

Indem  ich  wegen  der  Einzelheiten  der  geplanten  Kriegsmaßnahmen
zur  See  auf  die  anliegende  Denkschrift  Bezug  nehmen  darf,  darf  ich  gleichzeitig
  der  Erwartung  Ausdruck  geben,  daß  die  amerikanische  Regierung
amerikanische  Schiffe  vor  dem  Einlaufen  in  die  in  der  Anlage  beschriebenen
Sperrgebiete  und  ihre  Staatsangehörigen  davor  warnen  wird,  den  mit
Häfen  der  Sperrgebiete  verkehrenden  Schiffen  Passagiere  oder  Waren  anzuvertrauen.


Ich  benutze  diesen  Anlaß,  um  Eurer  Exzellenz  den  Ausdruck  meiner
ausgezeichnetsten  Hochachtung  zu  erneuern.  (gez.)  Zimmermann.

Die  in  der  Note  erwähnte  Denkschrift  lautet  wie  folgt:

Vom  1.  Februar  1917  ab  wird  in  den  nachstehend  bezeichneten
Speergebieten  um  Großbritannien,  Frankreich  und  Italien
herum  und  im  östlichen  Mittelmeer  jedem  Seeverkehr  ohne  weiteres
mit  allen  Waffen  entgegengetreten  werden.  Solche  Sperrgebiete  sind:

a)  im  Norden  ein  Gebiet  um  England  und  Frankreich,  das
begrenzt  wird  durch  eine  Linie  in  20  (zwanzig)  Seemeilen  Abstand  längs
der  holländischen  Küste  bis  Terschelling-Feuerschiff,  den  Längengrad  von
Terschelling-Feuerschiff  bis  Udsire,  eine  Linie  von  dort  über  den  Punkt
62  Grad  Nord  0  (null)  Grad  Länge  nach  62  Grad  Nord  5  Grad  West,
weiter  zu  einem  Punkt  3  (drei)  Seemeilen  südlich  der  Südspitze  der  Farber,
von  dort  über  Punkt  62  Grad  Nord  10  Grad  West  nach  61  Grad  Nord
15  Grad  West,  dann  57  Grad  Nord  20  Grad  West  bis  47  Grad  Nord
20)  Grad  West  weiter  nach  43  Grad  Nord  15  Grad  West,  dann  auf  dem
Breitengrad  43  Grad  Nord  entlang  bis  20  Seemeilen  von  Cap  Finisterre
und  in  20  Seemeilen  Abstand  entlang  der  spanischen  Nordküste  bis  zur
französischen  Grenze.

b)  im  Süden  das  Mittelmeer.  Der  neutralen  Schiffahrt  bleibt  offen
das  Seegebiet  westlich  der  Linie  Pt.  de  l'Espiquette  bis  zu  38  Grad  20  Minuten
  Nord  und  6  Grad  Ost,  sowie  nördlich  und  westlich  eines  60  Seemeilen
  breiten  Streifens  längs  der  nordafrikanischen  Küste  beginnend  auf
2  Grad  Westlänge.  Zur  Verbindung  dieses  Seegebiets  mit  Griechenland
führt  ein  20  Seemeilen  breiter  Streifen  nördlich  bezw.  östlich  folgender
Linie:  38  Grad  Nord  und  6  Grad  Ost  nach  38  Grad  Nord  und  10  Grad
Ost  nach  37  Grad  Nord  und  11  Grad  30  Minuten  Ost  nach  34  Grad  Nord
und  11  Grad  30  Minuten  Ost  nach  34  Grad  Nord  und  22  Grad  30  Minuten
Ost.  Von  hier  führt  ein  20  Seemeilen  breiter  Streifen  westlich  22  Grad
30  Minuten  Ostlänge  in  die  griechischen  Hoheitsgewässer.

Neutrale  Schiffe,  die  die  Sperrgebiete  befahren,  tun  dies  auf
eigene  Gefahr.  Wenn  auch  Vorsorge  getroffen  ist,  daß  neutrale  Schiffe,  die
am  1.  Febr.  auf  der  Fahrt  nach  Häfen  der  Sperrgebiete  sind,  während  einer
angemessenen  Frist  geschont  werden,  so  ist  doch  dringend  anzuraten,  daß
sie  mit  allen  verfügbaren  Mitteln  gewarnt  und  umgeleitet  werden.  Neu-