Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1884. (18)

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Unfallversicherungsgesetz.

 

Inhalt.

I.  Allgemeine  Bestimmungen.  §§.
Umfang  der  Versichenrnrnga  1  und  2
Ermittelung  des  Jahresarbeitsverdienstes  ....  .  .  .  ..  3
Reichs-,  Staats=  und  Kommunalbeamte  ...  4
Gegenstand  der  Versicherung  und  Umfang  der  Entschädigng  5  bis  7
Verhältniß  zu  Krankenkassen,  Armenverbänden  ..........    8
Träger  der  Versicherung  (Berufsgenossenschaften)..............  9
Aufbringung der Mittel.............................................  10

II.  Bildung  und  Veränderung  der  Berufsgenossenschaften.

 

Ermittelung  der  versicherungspflichtigen  Betriebe  ...  11.
Freiwillige  Bildung  der  Berufsgenossenschafen  ...  12  bis  14
Bildung  der  Berufsgenossenschaften  durch  den  Bundesrath  15
Statut  der  Berufsgenossenschafen  .  ...  16  bis  20
Veröffentlichung  des  Namens  und  Sitzes  der  Genossenschaft 2c  21
Genossenschaftsvorstäde  ...  22  bis  27
Bildung  der  Gefahrenklassen  -....................  28
Theilung  des  Risikos  .  .  .  .  .  ..  29
Gemeinsame  Tragung  des  Risikos  .  .....  ..  .  .  .  .  ...  30
Abänderung  des  Bestandes  der  Berufsgenossenschaften  ......  ...  .............  31  und  32
Auflösung  von  Berufsgenossenschafen  .  .  .  .  .  ..  33

III.  Mitgliedschaft  des  einzelnen  Betriebes.  Betriebsveränderungen.

Mitgliedschaft.....................................................  34
Betriebsanmeldung..................................................  35  und  36
Genossenschaftskataster  .  .  ..  37
Betriebsveränderngen  .  ..  38  bis  40

Vertretung  der  Arbeier  41  bis  45

Schiedsgerichte  .  .  .  ..  46  bis  49
Verfahren  vor  dem  Schiedsgericht  ..  ...  50