Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1884. (18)

   Uebersicht 
  
  
  
  
 Betrag 
Nr. 
Steuergebiete. Maßstab. der der Bemerkungen. 
fende Steuergebiete  Uebergangs- Ausfuhr- Bemerkungen 
Lau abgabe vergütung 
Mark. Pf. Mark. Pf. 
 II. Von Branntwein. Die Ausfuhrvergütung wird nach Maßgabe der 
Die unter I Nr. 1 genannten Staaten bestehenden näheren Vorschriften nur für 
und Gebietstheile mit Ausschluß der Mengen von mindestens 68,7 Liter und bei 
hohenzollernschen  Lande Preußens einer Stärke von mindestens 35 Prozent 
Tralles gewährt. 
und Luxemburgs und Elsaß-Lo-  Im Verkehr mit Luxemburg wird eine 
thringen ........... 1 Hektoliter Ausfuhrvergütung nicht gewährt. 
zu 50 Pro- Von Branntwein, welcher aus Luxem- 
zent Alkohol burg nach dem Gebiete der in Branntwein- 
Tralles 13 10 8 0,58 steuergemeinschaft stehenden Staaten versandt 
nach Tralle / wird, findet, sofern die Betheiligten über 
den zu versendenden Branntwein innerhalb 
des Großherzogthums Luxemburg einen Ueber- 
gangsschein entnehmen und die daraus er- 
wachsenden Verpflichtungen erfüllen, nur die 
Erhebung einer Ausgleichungsabgabe von 
4,37 M für das Hektoliter zu 50 Prozent 
Alkohol nach Tralles statt. 
Branntwein, welcher aus dem Gebiete 
der Branntweinsteuergemeinschaft nach Luxem- 
burg versendet wird und von einem Ueber- 
gangsschein begleitet ist, trägt in Luxemburg 
keine Uebergangsabgabe. Ist kein Ueber- 
  gangsschein entnommen, oder sind die Ver- 
2. Hohenzollernsche Lande 1 Hoektoliter pflichtungen aus demselben nicht erfüllt, so 
a) bei einer findet die Erhebung einer Abgabe von 16 Frk. 
Stärke bis 37 Ct. vom Hektoliter zu 50 Prozent 
zu 65 Pro- Tralles statt. 
zent Tralles 1   50 1 50 
b bei einer 
Die Ausfuhrvergütung wird nur für Mengen 
65 Prozent von mindestens 30 Liter gewährt. 
Tralles .... 3 3 
3.Bayern, das Großhergoglich sächsische 
Vordergericht Ostheim und das 
Herzoglich sachsen-coburg-gothaische 
Amt Königsberg: 
Branntwein.... 1 Hektoliter Die Ausfuhrvergütung wird nur gewährt, wenn 
zu 50 Pro- der Branntwein eine Stärke von 35 Prozent 
zent Alkohol nach dem Alkoholometer von Tralles und 
 nach Tralles darüber hat und die auf einmal ausgeführte 
bei 12 4/9 Grad Menge mindestens 50 Liter beträgt. 
9 
Réaumur 
(Normal- 
temperatur). 13 10 8 
Liqueure und andere mit Zucker 
versetzte geistige Getränke, 
ohne Rücksicht auf die Al- . 
koholstärte 1 Hektoliter 13 10 4 80 Die Ausfuhrvergütung wird nur gewährt, wenn 
die auf einmal ausgeführte Menge mindestens 
50 Liter beträgt. 
  
  
  
  
  
  
 
	        
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