Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1885. (19)

  
Nr. 
  
  
  
  
Gegenstand. 
Maaßstab. 
Zollbetrag. 
  
Neu- 
Drachmen. Lepta. 
  
 
 
 
  
5. Die in der vorigen Nummer aufgeführten Gegenstände, jedoch 
fein polirt oder vergoldet. 
6. Feilen und im Allgemeinen alle nicht besonders genannten Gegen- 
stände von Stahl, zu Bauzwecken, für Eisenbahnen etc., 
welche nicht zur Kategorie der fein gearbeiteten Waaren 
gehören. . . . . . .. . .. 
a) Nägel, Stifte und Schrauben, von Eisen, ohne Unter- 
schied der Größe und der Verwendng 
b) Gegenstände der vorerwähnten Art von Kupfer oder Zink, 
in oder ohne Verbindung mit anderen unedlen Metallen 
(sofern Kupfer bezw. Zink vorherrscht) .. 
8. a) Eiserne Näh- oder Stricknadeln, weder polirt noch ver- 
goldet . . . . . . . . .. 
b) Aehnliche, wie im Absatz a erwähnte Gegenstände von 
Stahl oder von polirtem oder vergoldetem Eisen 
Anmerkung. Den vorstehenden Zollsätzen unterliegen auch 
Häkelhaken, Stick- oder Stricknadeln, welche mit einem 
Kopf von Masse oder einem Griff von gewöhnlichem 
Bein) von Bronzedraht, von Holz oder von gemeinem 
Metall versehen sind. 
9. Nähnadeln von Stahl, ohne Unterschied der Größe oder der 
Bearbeitung, in Päckchen oder in Etuis von Papier, 
Holz oder anderem Material, ohne Abzug für die be- 
treffenden Etuis oder Päckchen 
10. Saug- und Druckpumpen, Feuerspritzen, von Eisen oder 
anderen Metallen, oder von Eisen in Verbindung mit 
anderen Materialen . . . ... 
11. Nähmaschinen jeder Art; einzelne für sich eingehende Theile 
dieser Maschinen ... 
12. Maschinen für landwirthschaftliche oder gewerbliche Zwecke; 
einzelne für sich eingehende Stücke oder Theile dieser 
Maschinen . . .. 
Anmerkung. Maschinen zum Schneiden von Taback, 
zur Fabrikation von Cigarretten, zum Raffiniren von 
Petroleum, zur Fabrikation von Spielkarten, Zünd- 
hölzchen und für sonstige Industriezweige, die aus- 
Reichs. Gesetzbl. 1885. 
  
Oka 
Oka 
Oka 
Oka 
Oka 
Oka 
  
  
zollfrei 
  
ollfrei 
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zollfrei 
gollfrei 
  
11
	        
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