Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1885. (19)

— 118 — 
  
  
Maaßstab 
Benennung der Gegenstände. der Zollsatz 
Nummer Verzollung. 
 Mark. 
2   Baumwolle und Baumwollenwaaren: 
a) Baumpwolle, rohe, kardätschte, gekämmte, gefärbte. frei 
b) Baumwollenwatte ...... . .... .. . . .. . . . . . .. 100 Kilogramm 1,50 
c) Baumwollengarn, ungemischt oder gemischt mit 
Leinen, Seide, Wolle oder anderen vegetabilischen 
oder animalischen Spinnstoffen: 
1. eindrähtiges, roh 
α) bis zu Nr. 17 englisch .. . . . . . . . . . . .. desgl. 12 
β) über Nr. 17 bis Nr. 45 englisch desgl. 18 
γ) 45 60 desgl. 24 
δ) 60 79 . . .. desgl. 30 
ε) 79 englisch . ... desgl. 36 
2. zweidrähtiges, roh 
α) bis zu Nr. 17 englisch ... desgl. 15 
β) über Nr. 17 bis Nr. 45 englisch desgl. 21 
γ) 45 60 desgl. 27 
δ)    "        "       60      "         "        79 desgl. 33 
ε) "            "       79 englisch .. . .. .. . . .. . ... desgl. 39 
3. ein- und zweidrähtiges, gebleicht oder gefärbt 
α) bis zu Nr. 17 englisch ... . . . .... . . .. desgl. 24 
β) über Nr. 17 bis Nr. 45 englisch .. ... desgl. 30 
γ)     " " 45 " 60 " .... desgl. 36 
δ)    "        60 79 desgl. 42 
ε) 79 englisch . . .. . . . . . .. desgl. 48 
4. drei- und mehrdrähtiges, einmal und wieder- 
holt gezwirnt, roh, gebleicht, gefärbt desgl. 48 
5. zweidrähtiges, wiederholt gezwirntes, roh, ge- 
bleicht, gefärbt; auch accommodirter zum Einzel- 
verkauf hergerichteter Baumwollenzwirn jeder Art desgl. 70 
6. Dochte, ungewebte . . . ... desgl. 24 
  
  
 
	        
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