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β) Eisen, welches zu groben Bestandtheilen
von Maschinen und Wagen roh vorge-
schmiedet ist; Brücken und Brückenbestand-
theile; Anker, Ketten und Drahtseile; Eisen-
bahnachsen, Eisenbahnradeisen, Eisenbahn-
räder, Puffer, Kanonenrohre, Ambose,
Schraubstöcke, Winden, Hackennägel,
Maaßstab
Nummer Benennung der Gegenstände. der Zollsatz
Verzollung.
Mark.
6 Eisen und Eisenwaaren:
a) Roheisen aller Art; Brucheisen und Abfälle aller
Art von Eisen, soweit nicht unter Nr. 1 genannt 100 Kilogramm 1
b) schmiedbares Eisen (Schweißeisen, Schweißstahl,
Flußeisen, Flußstahl) in Stäben, mit Einschluß des
faconnirten; Radkranzeisen; Pflugschaareneisen; Eck-
und Winkeleisen; Eisenbahnschienen; Eisenbahn-
laschen, Unterlagsplatten und Schwellen desgl. 2,50
Anmerkung zu b:
Luppeneisen, noch Schlacken enthaltend; Rohschienen;
Ingots ... .. . .. .. . . .. . . . . . . . .. .. .. .. . . . . . .. desgl. 1,50
c) Platten und Bleche aus schmiedbarem Eisen:
1. rohe .. desgl. 3
2. polirte, gefirnißte, lackirte, verkupferte, verzinnte
(Weißblech), verzinkte oder verbleite desgl. 5
d) Draht, auch verkupfert, verzinnt, verzinkt, verbleit)
polirt oder gefirnißt . . ... desgl. 3
Anmerkung zu b und d:
Schmiedbares Eisen in Form von Stäben oder Walz-
draht zur Kratzendrahtfabrikation auf Erlaubnißschein
unter Kontrole . . ... desgl. 0,50
e) Eisenwaaren:
1. ganz grobe:
α) aus Eisenguß desgl. 2,50