Maaßstab
Benennung der Segenstände. der Sollsatz
Verzollung.
Nummer Mark
anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter
Nr. 20 fallen . . .. 100 Kilogramm 30
Anmerkung zu f:
Milchglas und Alabasterglas, ungemustertes, un-
geschliffenes, unabgeriebenes, unbemaltes, ungepreßtes,
oder nur mit abgeschliffenen oder eingeriebenen Stöpseln,
Böden und Rändern desgl. 10
11 Haare von Pferden und Menschen, sowie Waa-
ren daraus; Federn und Borsten:
a) Pferdehaare, roh, gehechelt, gesotten, gefärbt, auch
in Lockenform gelegt, gesponnen; Borsten; Oeltücher;
rohe Bettfedern frei
b) Geflechte von Pferdehaaren; Gewebe, auch mit
anderen Gespinnsten gemischt, sofern mindestens die
ganze Kette oder der ganze Einschlag aus Pferde-
haaren besteht .. .. . . . . .... .. .. ....... . ... 100 Kilogramm 48
c) Menschenhaare, roh, oder in der unter a bezeich-
neten weiteren Bearbeitung desgl. 100
d) Perrückenmacher- und andere Arbeiten aus Haaren
und Haarimitationen desgl. 200
e) Schreibfedern (Federspulen), rohe; Schmuckfedern,
nicht unter g begriffen desgl. 3
f) Schreibfedern, gezogen; Bettfedern, gereinigt und
zugerichtet ... desgl. 6
g) zugerichtete Schmuckfedern desgl. 900
12 Häute und Felle:
a) Häute und Felle, rohe (grüne, gesalzene, gekalkte,
trockene), zur Lederbereitung, auch enthaart frei
b) Felle zur Pelzwerk- (Rauchwaaren-) Bereitung frei
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Reichs- Gesetzbl. 1885.