Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1885. (19)

— 139 — 
  
Nummer. 
— 
Benennung der Gegenstände. 
 
Maaßstab 
der 
Verzollung. 
Zollsatz 
Mark. 
  
23 
24 
25 
  
h) Bänder, Borten, Fransen, Gaze, gewebte Kanten, 
Schnüre, Strumpfwaaren; Gespinnste und andere 
Waaren in Verbindung mit Metallfäden 
i) Stickereien ... 
k) Zwirnspitzen 
Literarische und Kunstgegenstände: 
a) Papier, beschriebenes (Akten und Manuskripte) 
Bücher in allen Sprachen, Kupferstiche, Stiche 
anderer Art, sowie Holzschnitte; Lithographien und 
Photographien; geographische und Seekarten; 
Musikalien ... -........ 
b) Gemälde und Zeichnungen; Statuen von Marmor 
und anderen Steinarten; Statuen von Metall, 
mindestens in natürlicher Größe; Medaillen 
Material- und Spezerei-, auch Konditorwaaren 
und andere Konsumtibilien: 
a) Bier aller Art, auch Meth ... ... ... . . . ... 
b) Branntwein aller Art, auch Arrak, Rum, Franz- 
branntwein und versetzte Branntweine in Fässern 
und Flaschen .. . . . .. . . . . . . .. 
e) Hefe aller Art mit Ausnahme der Weinhefe 
Anmerkung zu c: 
Flüssige Bierhefe, auf der bayerisch- österreichischen 
Grenze von Oberneuhaus bis Melleck einschlüssig, auf 
der sächsisch-böhmischen Grenze links der Elbe, auf der 
badisch- schweizerischen Grenze bei Oehningen und der 
sogenannten Höri für den eigenen Bedarf der dortigen 
Bewohner in kleinen Mengen bis zu 15 Kilogramm 
einschlüssig in einem Transporte 
  
100 Kilogramm 
desgl. 
desgl. 
desgl. 
100 Kilogramm 
desgl. 
desgl. 
desgl. 
  
100 
150 
800 
18 
frei 
frei
	        
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