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Reichs- Gesetzbl. 1885.
Maaßstab
Benennung der Gegenstände. der Zollsatz
Nummer Verzollung.
Mark.
q) 1. α) Kraftmehl, Puder, Stärke, Stärkegummi,
Kleber, Arrowroot, Sago und Sago-
surrogate, Tapioka. ..... .... ... . . ... 100 Kilogramm 9
β) Nudeln, Maccaroni. ............. ... desgl. 10
2. Mühlenfabrikate aus Getreide und Hülsen-
früchten, nämlich: geschrotene oder geschälte
Körner, Graupe, Gries, Grütze, Mehl, ge-
wöhnliches Backwerk (Bäckerwaare) .. ..... . desgl. 7,50
Anmerkung zu q 2:
Mengen von nicht mehr als 3 Kilogramm für Be-
wohner des Grenzbezirks, vorbehaltlich der im Falle
eines Mißbrauchs örtlich anzuordnenden Aufhebung ·
oder Beschränkung dieser Begünstigung............ frei
r) 1. Muscheln oder Schaalthiere aus der See, mit
Ausnahme der unter r 2 genannten 100 Kilogramm 24
brutto
2. Austern, Hummern und Schildkröten desgl. 50
s) Reis, geschälter und ungeschälter 100 Kilogramm 4
Anmerkung zu s:
Reis zur Stärkefabrikation unter Kontrole desgl. 3
t) Salz (Koch-, Siede-, Stein-, Seesalz), sowie alle
Stoffe, aus welchen Salz ausgeschieden zu werden
pflegt . . .. desgl. 12,80
Anmerkung zu t:
Salz, seewärts eingehend .... .... desgl. 12
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