Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1885. (19)

XIII 
Außerdem dürfen bei allen fortlaufenden Eintheilungen die Fehler zweier 
benachbarter Marken sich von einander nicht um mehr als die Hälfte der für die 
kleinere der beiden Angaben noch zulässigen Fehlergrenze unterscheiden. 
Die Stempelung erfolgt durch Aufätzen von Stempeln auf der Glasfläche 
möglichst dicht an den Ablesungsmarken. Hierbei erhalten die mit Raumgehalts- 
bezeichnung nach Liter versehenen Ablesungsmarken je einen Stempel. 
Die Prüfung der zu einer fortlaufenden dezimalen Eintheilung gehörigen 
Strichmarken wird nur durch Anbringung je eines Stempels nahe der Mitte 
einer zwischen zwei gestempelten Maaßgrößen befindlichen Eintheilung beglaubigt. 
Die Unnveränderlichkeit des Bodens (beziehungsweise des Nullpunktes) und der 
Abflußeinrichtung, auch der Zuflußeinrichtung, wenn dieselbe einen Theil des 
Meßraumes einnimmt, sowie die Anbringung des Pendelzeigers und seiner Ein- 
stellungsmarke sind durch Stempelung zu sichern. 
C. Meßflaschen. 
§. 16. 
Zulässige Meßflaschen. 
Zuzulassen sind Meßflaschen von 1 Liter und von 0,5 Liter Raumgehalt. 
§. 17. 
Material, Gestalt, Bezeichnung, sonstige Beschaffenheit und innezuhaltende Fehlergrenzen. 
Die Meßflaschen sollen aus Glas, welches in der Höhe der richtigen 
Füllung hinreichend durchsichtig sein muß (siehe auch §. 10 Nr. 12), in der ihrem 
Namen entsprechenden Gestalt mit einem engeren cylindrischen Halse von höchstens 
40 Millimeter innerem Durchmesser ausgeführt und an ersichtlicher Stelle mit 
der Bezeichnung 1 l beziehungsweise 0,5 l oder ½  l versehen sein. 
Die Begrenzung des Raumgehalts soll durch einen äußerlich auf dem Halse 
angebrachten unveränderlichen Strich, welcher mindestens die Hälfte des Halses 
umfaßt, oder durch zwei in einer Ebene einander gegenüberliegende Striche, deren 
jeder sich mindestens auf den sechsten Theil des Umfanges erstreckt, erfolgen. 
Die im Mehr oder im Minder zuzulassenden Fehler dürfen bei beiden 
Maaßgrößen höchstens 2,5 Kubikcentimeter betragen. 
§. 18. 
Stempelung. 
Die Stempelung erfolgt durch Aufätzen eines Stempels dicht unter dem 
Füllungsstrich beziehungsweise dicht unter einem der beiden Füllungsstriche.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.