Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1885. (19)

— 264 — 
Bei Bandmaaßen aus Stahl von 
25 und 20 Meter Länge . . . .. .. .. . . . . .. 8 Millimeter 
15   " 10 "............... 6 " 
9 bis einschließlich 7 Meter Lange . . . . 4   " 
6 " 4 "....... 3   " 
3 und 2 Meter Länge .. ....... . .. .... 2   " 
1 Meter Länge .. ... 1 ½   " 
B. Fehlergrenze der Eintheilung. 
Bei allen Maaßen von mehr als 2 Meter Länge darf der Fehler des 
Abstandes irgend einer Eintheilungsmarke von dem nächsten Ende der Maaßlänge 
die Hälfte der vorstehend angegebenen größten zulässigen Abweichung der Länge 
des ganzen Maaßes nicht überschreiten. 
Bei den Maaßen von 2 Meter oder kleinerer Länge darf der Fehler des 
Abstandes irgend einer Eintheilungsmarke von dem einen wie von dem anderen 
Ende der Maaßlänge die vorstehend angegebene größte zulässige Abweichung der 
Länge des ganzen Maaßes nicht überschreiten. 
II. Flüssigkeitsmaaße, Meßwerkzeuge für Flüssigkeiten und 
Meßflaschen. 
A. Flüssigkeitsmaaße. 
Die Abweichung von dem Soll-Raumgehalt darf höchstens betragen: 
bei 20 bis einschließlich 1 Liter ½00 des Soll-Raumgehalts 
"  ½, ¼ und 0,2 Liter ¹/100 " 
0,1 und 0,05 Liter . .. ¹/50 
0,02 und 0,01 Liter .. ¹/25 
B. Meßwerkzeuge für Flüssigkeiten. 
Die Abweichung von dem Soll-Raumgehalt darf höchstens betragen: 
bei 2 und 1 Litrer ... ¹/200 des Soll-Raumgehalts 
" ½, ¼ und 0,2 Liter ... ¹/100 " 
" 0,1 und 0,05 Liter ¹/50 
" 0,02 und 0,01 Liter ¹/25 
Bei den Meßwerkzeugen für Flüssigkeiten mit fortlaufender Dezimal- 
eintheilung, und zwar mit Einschluß der in der letzteren enthaltenen einzelnen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.