Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1885. (19)

—  272  —

verwaltungen,  und  zwar  einschließlich  der  Bauten,  welche  von  diesen

Verwaltungen  für  eigene  Rechnung  ausgeführt  werden,
in  Kraft.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Kaiserlichen  Insiegel.

Gegeben  Baden--Baden,  den  25.  September  1885.

(L.  S.)  Wilhelm.

von  Boetticher.

 

Herausgegeben  im  Reichsamt  des  Innern.
Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.