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verwaltungen, und zwar einschließlich der Bauten, welche von diesen
Verwaltungen für eigene Rechnung ausgeführt werden,
in Kraft.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Baden--Baden, den 25. September 1885.
(L. S.) Wilhelm.
von Boetticher.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.