— 33 —
Lage, den Ruͤcken durch einen Baum deckte, wehrte er die eindringenden Feinde
so lange ab, bis es auch den Seinigen gelang, die Mauern zu uͤbersteigen,
ihren Fuͤrsten zu retten und die Eroberung der Stadt zu sichern.
Allein von seinen Bundesgenossen nicht nach Wunsch unterstuͤtzt, selbst
von dem Kaiser und dem Papste aufgefordert, wegen der Gefahr vor den
Türken den Streitigkeiten innerhalb des Reiches zu entsagen, bot er seine Hand
zu einem ehrenvollen Vergleich, ohne die errungenen Vortheile weiter zu verfolgen.
Ueberhaupt erwies sich Albrecht als ein treuer Anhänger des Kaisers,
obwohl, wie wir schon oben gesehen haben, jener nicht immer die Sache des
hohenzollernschen Fürstenhauses mit eben demselben Eifer ergriff. Dem Kaiser
hatte er nicht nur auf Kriegszügen, sondern auch durch sein Geschick in diplomatischen
Unterhandlungen gedient; auch hierin glich er seinem erlauchten Vater,
und wie dieser dem Kaiser Siegmund bei allen wichtigen Angelegenheiten rathend
zur Seite gestanden hatte, so ward der heldenmüthige Sohn allgemein als die
rechte Hand Kaisers Friedrich III. angesehen. Sehr gütig hatte die Natur den
seltenen Fürsten mit ihren Gaben bedacht. Sein Geist war reich gebildet und
in dem Grade offen für feine ritterliche Sitte, daß sein Hof nächst dem des
mächtigen Herzogs von Burgund als der gebildetste und glänzendste in Europa
gerühmt wurde. Der Kirche widmete zwar auch er, wie seine Stammverwandten,
willig die erforderlichen Dienste, doch war er von jedem Vorurtheile in
dieser Sphäre frei und wußte seine weltlichen Rechte gegen jeden Eingriff derselben
auf das Nachdrücklichste zu schützen; ja er ließ sich in solchen Fällen
selbst nicht durch den Bannstrahl schrecken.
Dieser seltene Fürst war nun berufen, die Regierung der Mark Brandenburg
zu übernehmen und die Rechte derselben zu wahren, welche von manchen
Seiten, wie wir gesehen haben, empfindlich beschränkt erscheinen. Besonders
war der Streit mit Pommern wichtig. Deshalb sorgte Albrecht umsichtig dafür,
daß sogleich in dem Lehnbriefe die Rechte des Kurfürstenthums auf Pommern
und Mecklenburg gewahrt wurden; ja er veranlaßte den Kaiser, welcher zu
wiederholten Malen widersprechende Anordnungen in diesen Angelegenheiten
gegeben hatte, durch seine geschickt geführten diplomatischen Unterhandlungen,
dem Herzoge von Wolgast in den bestimmtesten Ausdrücken die Huldigung anzubefehlen.
Er selbst freilich konnte nicht sogleich in den neuen Landen erscheinen,
da ihn die Sorge für die fränkischen Besitzungen zu sehr in Anspruch nahm.
Auch noch im folgenden Jahre stellte sich dem unverzüglichen Abgange in die
Mark ein wichtiges Hinderniß entgegen, denn bei dem Tode seines Bruders
Friedrich II., welcher am 10. Februar 1471 gestorben war, hielt ihn die Sorge
für das feierliche Begräbniß noch eine geraume Zeit zurück.
An der Stelle Albrecht'’s hatte der Erbprinz Johann die Verwaltung des
Kurfürstenthums übernommen; er war überhaupt dazu bestimmt, die Negierung
daselbst zu führen, da den Kurfürsten selbst die Angelegenheiten des Reiches
und seiner fränkischen Besitzungen zu sehr in Anspruch nahmen. Es kam auch
o