V. Gewichte.
A B C D
für die Aichung für die Prüfung
ohne für Aichpfropfen
A. Handels- Berichtigung Stempelung
gewichte. aus aus aus aus
Eisen anderem Eisen anderem anderem Kupfer Blei-
Metall. Metall. Metall. legirung.
Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf.
50 kꝗ . . . .. . ...
20 kg — 40 — 80 — 10 — 30 — 20 — 40 — 35 — 10
10 kg und 5 kg . — 20 — 40 — 5 — 15 — 10 — 20 — 30 — 5
2 kg bis 500 g —10 20— 5 10 - 5 - 10 - 20 - 5
200 g und 100 g —10 —20 - 5 - 5 - 5 - 10 - 15 - 5
50 g . .. — — — 10 — — — 5 — — — 5 — — — —
jedes kleinere Stück — — — 5 — — — 5— — — 5 — — — —
Die Ansätze der Spalte B schließen die Kosten
des Füllmaterials ein.
Bei Handelsgewichten aus Eisen mit Aichpfropfen aus Kupfer sind unter B
dieselben Gebühren zu erheben, wie für Handelsgewichte aus anderem Metall.
Bei Einsatzgewichten betragen die Gebühren die Summe der für die einzelnen
Stücke und das Gesammtgewicht zu erhebenden Gebühren.
A B C D
für Prüfung
für die Aichung für die ohne für
Berichtigung Stempelung Aich-
B. Präzisionsgewichte. - pfropfen
aus aus anderem aus aus anderem, aus anderem aus
Eisen. Metall. Eisen. Metall. Eisen. Metall. Messing.
Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf.
50 kg . . ..... . .. . . ... 1— 2 — — 20 — 40— 50 1 —40
20 kg . . . . . . . . . . . . . .. — 60 1 20 — 15 — 30 — 30 — 60 — 35
10 kg und 5 kg . . . .. . 30 - 60 - 10 - 20 - 15 - 30 - 30
2 kg und 1 kg . . — - - 30 - - - 15 - - - 15 - -
500 g — — — 30 — 15 — —— 15 — —
200 g und 100 g. . . . . . — — — 20 —— 10 — — 10 —
50 g . . . . . . . .. . .. . ... — — — 10 — — — 10— —— 5 — —
jedes kleinere Stück ——– 5 — —— 5 — —
Die Ansätze der Spalte B schließen
Reichs-Gesetzbl. 1885. 2.
die Kosten des Füllmaterials ein.
b