Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1885. (19)

V. Gewichte. 
  
  
  
  
  
A B C D 
für die Aichung für die Prüfung    
   ohne für Aichpfropfen 
A. Handels- Berichtigung Stempelung 
gewichte. aus aus aus aus 
Eisen anderem Eisen anderem  anderem Kupfer Blei- 
Metall. Metall. Metall. legirung. 
Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. 
50 kꝗ . . . .. . ...  
20 kg — 40 — 80 — 10 — 30 — 20 — 40 — 35 — 10 
10 kg und 5 kg . — 20 — 40 — 5 — 15 — 10 — 20 — 30 — 5 
2 kg bis 500 g —10 20— 5 10 - 5 - 10 - 20 - 5 
200 g und 100 g —10 —20 - 5 - 5 -  5 - 10 - 15 - 5 
50 g . .. — — — 10 — — — 5 — — — 5 — — — — 
jedes kleinere Stück — — — 5 — — — 5— — — 5 — — — — 
  
  
  
Die Ansätze der Spalte B schließen die Kosten 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
des Füllmaterials ein. 
Bei Handelsgewichten aus Eisen mit Aichpfropfen aus Kupfer sind unter B 
dieselben Gebühren zu erheben, wie für Handelsgewichte aus anderem Metall. 
Bei Einsatzgewichten betragen die Gebühren die Summe der für die einzelnen 
Stücke und das Gesammtgewicht zu erhebenden Gebühren. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
A B C D 
für Prüfung 
für die Aichung für die  ohne für 
Berichtigung Stempelung Aich- 
B. Präzisionsgewichte. - pfropfen 
aus aus anderem aus aus anderem, aus anderem aus 
Eisen. Metall. Eisen. Metall. Eisen. Metall. Messing. 
Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. 
50 kg . . ..... . .. . . ... 1— 2 — — 20 — 40— 50 1 —40 
20 kg . . . . . . . . . . . . . .. — 60  1   20 — 15 — 30 — 30 — 60 — 35 
10 kg und 5 kg . . . .. . 30 - 60 - 10 - 20 - 15 - 30 - 30  
2 kg und 1 kg . . — - - 30 - - - 15 - - - 15 - - 
500 g — — — 30 — 15 — —— 15 — — 
200 g und 100 g. . . . . . — — — 20 —— 10 — — 10 — 
50 g . . . . . . . .. . .. . ... — — — 10 — — — 10— —— 5 — — 
jedes kleinere Stück ——– 5 — —— 5 — — 
 
  
  
  
Die Ansätze der Spalte B schließen 
Reichs-Gesetzbl. 1885. 2. 
  
  
  
  
  
  
die Kosten des Füllmaterials ein. 
b
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.