Volltext : Reichs-Gesetzblatt. 1887. (21)

136

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag
für  das
Kapitel    Titel  Ausgabe.  Etatsjahr
1887/88.

Mark.

Einmalige  Ausgaben.
1.  I.  Reichstag  ......................  .  .  .  ..  .  .  .  .  ..  —
2.  1/5.  II.  Auswärtiges  Amt  .  ..............  .  .  ..  .  .  .  ..  421 550
3.  1/10.  III.  Reichsamt  des  Innern  .  .  .  ...  20  388  273
4.   1/33.  IV.  Post-  und  Telegraphenverwaltung  4  180  648
V.  Verwaltung  des  Reichsheeres.

5.  Ordentlicher  Etat.

1/77.  a)  Preußen etc.    .  27  041  712
78/89.  b)  Sachsen  .  .  .  .  .  ..  2  262  570
90/100.  c)  Württemberg  ..  ...  1  450  756

30  755  038

101.  d)  an  Bayern  für  Rechnung  der  einmaligen  Ausgaben

zur  Kompletirung  des  Waffenmaterials  .  ...  1  818  880
32 573  918
6.  Außerordentlicher  Etat.
1/14.  Zu Garnisonbauten  etc.  in  Elsaß-Lothrinnean  3  754  065
15/21.  Zur  Umgestaltung  und  Ausrüstung  von  deutschen  Festungen,
auf  Grund  des  Gesetzes  vom  30.  Mai  1873  Artikel  I  und  II

(Reichs-Gesetzbl.  S.  123  .  .  ..  7  665  388
22.  Für Bauten,  zu  denen  die  Verkaufserlöse  für  disponible  Grundstücke
  zur  Verwendung  kommen  (Artikel  IV.  Absatz  1  des

Gesetzes  vom  30.  Mai  1873)  .  .  .  .  .  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  —

23/25.  Zur  Erweiterung  von  Festungsthoren  und  Thorbrücken  im
Interesse  des  Verkehrs,  deren  Kosten  dem  Reichsfestungsbaufonds
  nicht  zur  Last  fallen  (Artikel  IV  Absatz  2  des  Gesetzes

vom  30.  Mai  1873)  .  .  .  .  .  .  .  ...  390  000

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