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Betrag
für das
Kapitel. Titel. Einnahme. Etatsjahr
1887/88.
Mark.
2. II. Reichsstempelabgaben.
1. Spielkartenstempel,
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 23 des Gesetzes
vom 3. Juli 1878 an Erhebungs- und Verwaltungskosten
zu vergütenden fünf Prozent . .. 1 040 250
Davon ab:
Kosten der Kontrole und sonstige dem Reich unmittelbar erwach-
sende Verwaltungskosten .. 250
bleiben (Titel 1) 1 040 000
2. Wechselstempelsteuer . . ... 6 735 000
Davon ab:
a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer
vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder. 134 700 ℳ
b) die dem Reich erwachsenden Erhebungs- und
Verwaltungskosten 190 300.
zusammen 325 000
bleiben (Titel 2) 6 410 000
3. Stempelabgabe für Werthpapiere, Kaufgeschäfte etc.
und Lotterieloose.
A. für Aktien, Renten- und Schuldverschreibungen,
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 43 des Ge-
setzes, betreffend die Erhebung von Reichsstempel-
abgaben (Reichs-Gesetzbl. für 1885 S. 179), zu ver-
gütenden zwei Prozent Erhebungs- und Verwaltungs-
kosten 4 658 000
B. für Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte,
abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten 7 602 000
Seite 12 260 000