Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1887. (21)

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Betrag 
  für das 
Kapitel.    Titel. Einnahme. Etatsjahr 
 1887/88. 
Mark. 
2. II. Reichsstempelabgaben. 
1. Spielkartenstempel, 
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 23 des Gesetzes 
vom 3. Juli 1878 an Erhebungs- und Verwaltungskosten 
zu vergütenden fünf Prozent . .. 1 040 250 
Davon ab: 
Kosten der Kontrole und sonstige dem Reich unmittelbar erwach- 
sende Verwaltungskosten .. 250 
bleiben (Titel 1) 1 040 000 
2. Wechselstempelsteuer . . ... 6 735 000 
Davon ab: 
a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer 
vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder. 134 700 ℳ 
b) die dem Reich erwachsenden Erhebungs- und 
Verwaltungskosten 190 300. 
zusammen 325 000 
bleiben (Titel 2) 6 410 000 
3. Stempelabgabe für Werthpapiere, Kaufgeschäfte etc. 
und Lotterieloose. 
A. für Aktien, Renten- und Schuldverschreibungen, 
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 43 des Ge- 
setzes, betreffend die Erhebung von Reichsstempel- 
abgaben (Reichs-Gesetzbl. für 1885 S. 179), zu ver- 
gütenden zwei Prozent Erhebungs- und Verwaltungs- 
kosten 4 658 000 
B. für Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte, 
abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten 7 602 000 
Seite           12 260 000
	        
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