Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1887. (21)

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Betrag 
   für das 
Kapitel.    Titel. Einnahme. Etatsjahr 
 1887/88. 
Mark. 
(2.) (3.) Uebertrag 12 260 000 
C. für Lotterieloose: 
a) von Staatslotterien .. 6 800 000 
b) von Privatlotterien, 
abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten 624 000 
zusammen (Titel 3) 19 684 000 
4. Statistische Gebühr. 
Brutto-Einnahmen . . . . . . . . . . . . . .. 585 000 ℳ. 
Davon ab: Zurückzahlungen 3 000 ℳ 
bleiben 582 000 
Davon ab: 
a) die Kosten der Anfertigung der Stempel und 
Stempelmarken, sowie sonstige dem Reich 
unmittelbar erwachsende Verwaltungskosten, 
auf welche der Erlös für verkaufte Formulare 
in Rückeinnahme kommt . . . . . . . . . . . .. 22 000 ℳ. 
b) die Entschädigungen der Postverwaltungen 
des Reichs, Bayerns und Württembergs 
für den Verkauf der Stempelmaterialien 
(2½ Prozent der Brutto-Einnahme) 14 625 ℳ. 
c) gemäß §. 14 des Gesetzes, betreffend die 
Statistik des Waarenverkehrs des deutschen 
Zollgebiets mit dem Auslande, vom 20. Juli 
1879 die den Bundesstaaten zu vergütenden 
Verwaltungskosten 13 005 ℳ. 
zusammen. 49 630 
bleiben 532 370 
Hierzu treten: Herauszahlungen von Luxemburg, abzüglich 
der Herauszahlungen an Oesterreich (für Jungholz) 19 630 
zusammen (Titel 4) 552 000 
Summe II  27 686 000 
Reichs-Gesetzbl. 1887. 26
	        
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