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(Uebersetzung.)
Tarif A.
Bei der Einfuhr in Rumänien.
Maaßstab
Benennung der Gegenstände. der Zollsätze.
Verzollung.
Eisenerze;
Eisen und Stahl, roh, in Stäben oder Stangen, prismatisch
oder rund;
Häute, rohe (frische, getrocknete oder gesalzene);
Mineralische Kohle (Steinkohle, Koks, Anthracit, Braunkohle,
Torf u. s. w.)
Bücher im Allgemeinen, kartographische Werke in losen Blättern
oder zu Atlanten verbunden, Kupferstiche, Lithographien und
Photographien in losen Blättern oder in Albums vereinigt,
musikalische Werke, gestochen, lithographirt oder mit beweglichen
Typen gedruckt;
Instrumente und Apparate der Belehrung, zum Gebrauch bei
allen Stufen des Unterrichts;
Kunstgegenstände und Sehenswürdigkeiten für öffentliche Museen
oder Privatsammlungen;
Dampfmaschinen im Allgemeinen, feststehende oder bewegliche;
Landwirthschaftliche Maschinen und Werkzeuge aller Art;
Maschinen aller Art zum Betriebe irgend eines Gewerbes oder
einer Industrie; Nähmaschinen;
Hadern und Lumpen aller Art;
Färbestoffe und chemische Produkte für den Industriegebrauch.
zollfrei
Der vorstehende Tarif ist genehmigt und der heute unterzeichneten Nachtragskonvention
zur Handelskonvention zwischen Deutschland und Rumänien vom 14. November 1877
beigefügt.
Bukarest, den 1. März 1887.