Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1887. (21)

— 217 — 
(Uebersetzung.) 
Tarif A. 
Bei der Einfuhr in Rumänien. 
  
  
  
  
  
Maaßstab 
Benennung der Gegenstände. der Zollsätze. 
Verzollung. 
  
Eisenerze; 
Eisen und Stahl, roh, in Stäben oder Stangen, prismatisch 
oder rund; 
Häute, rohe (frische, getrocknete oder gesalzene); 
Mineralische Kohle (Steinkohle, Koks, Anthracit, Braunkohle, 
Torf u. s. w.) 
Bücher im Allgemeinen, kartographische Werke in losen Blättern 
oder zu Atlanten verbunden, Kupferstiche, Lithographien und 
Photographien in losen Blättern oder in Albums vereinigt, 
musikalische Werke, gestochen, lithographirt oder mit beweglichen 
Typen gedruckt; 
Instrumente und Apparate der Belehrung, zum Gebrauch bei 
allen Stufen des Unterrichts; 
Kunstgegenstände und Sehenswürdigkeiten für öffentliche Museen 
oder Privatsammlungen; 
Dampfmaschinen im Allgemeinen, feststehende oder bewegliche; 
Landwirthschaftliche Maschinen und Werkzeuge aller Art; 
Maschinen aller Art zum Betriebe irgend eines Gewerbes oder 
einer Industrie; Nähmaschinen; 
Hadern und Lumpen aller Art; 
Färbestoffe und chemische Produkte für den Industriegebrauch. 
zollfrei 
  
  
  
Der vorstehende Tarif ist genehmigt und der heute unterzeichneten Nachtragskonvention 
zur Handelskonvention zwischen Deutschland und Rumänien vom 14. November 1877 
beigefügt. 
Bukarest, den 1. März 1887.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.