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(Uebersetzung.)
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Tarif B.
Zollsätze bei der Einfuhr in Rumänien.
Laufende Nr. Maaßstab Tara in Prozenten
Benennung der Gegenstände. der Zollsätze. des
Verzollung. Bruttogewichts.*)
1. Zucker:
a) raffinirt, in Broten, zerstoßen oder pul-
verisirt; Kandiszucker, Fruchtzucker und
Zuckerlösungen .. 100 kg N. 25 Frk. 12 in Kisten und
b) Rohzucker und Kassonade (Farinzucker) " 12 " Fässern,
4 in Säcken oder
c) Syrup und Melasse ................ " 6 " Ballen.
2. Bier:
a) in Flaschen und Krügen .. . . . . . . . . . .. " 15 " 20 in Kisten,
25 in Ueberfässern,
b) in Fässern ........................ " 8 ⅟₂ " 15 in einfachen Fässern.
3. Gebrannte geistige Flüssigkeiten aller
Art, wie: Branntwein, Alkohol, Rum,
Arrak, Punschessenz, Liqueure und andere ver-
süßte oder nicht versüßte geistige Flüssigkeiten " 35 " 20 in Kisten,
Wenn und insoweit als in Rumänien 25 in Ueberfässern 15 in einfachen Fässern.
ein Monopol auf die unter dieser Num-
mer aufgeführten Genußmittel eingeführt
wird, soll die Königliche Regierung hin-
sichtlich derselben Artikel freie Verfügung
haben.
4. Lichte aus Stearin und Walrath aller
Art . ... .. . .. . . .. ... . .. .. .. . . . . . .. " 35 " 12 in Kisten und Fässern.
5. Seifen aller Art, mit Ausnahme der par-
fümirten . ... " 15 " 12 In Kisten und Fässern.
Reichs-Gesetzbl.
*) Bei Waaren, welche nach dem gegenwärtigen Tarif einem Einfuhrzoll von höchstens 7 Franken 50 Centimen
für 100 kg unterliegen, sowie bei denjenigen, bei welchen keine Tara angegeben ist, werden die Abgaben nach dem
Bruttogewicht erhoben.
1887.
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