Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1887. (21)

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 Maaßstab Tara in Prozenten 
Laufende Nr. Benennung der Gegenstände. der Zollsätze. des 
Verzollung. Bruttogewichts. 
 
21. Instrumente: 
a) Klaviere, Pianoforte, Pianino . ... Werth 5 Proz. 
b) alle anderen musikalischen Instrumente " 4 " 
c) Instrumente, astronomische, chirurgische, 
optische (mit Ausnahme der gefaßten Brillen, 
Binokles und Operngläser), mathematische, 
physikalische und chemische (für Laboratorien) frei. 
22. Farben, zubereitete, flüssig oder fest, in 
Pulver, Tafeln, Blasen, Muscheln, Fläschchen  
oder Kapseln, mit oder ohne Zubehör 100 kgB. 50 Frk. 
23. Bürstenbinderwaaren, gemeine, in Holz 
gefaßt, gefertigt aus Planzenfasern oder aus 
Schweinsborsten, Kuhhaar, Roßhaar u. s. w.    100 kgN. 60 " 20 in Kisten und Fässern, 
13 in Körben, 
9 in Ballen. 
  
Der vorstehende Tarif ist genehmigt und der heute unterzeichneten Nachtragskonvention 
zur Handelskonvention zwischen Deutschland und Rumänien vom 14. November 1877 
beigefügt. 
Bukarest, den 1. März 1887. 
  
Herausgegeben im Reichsamt 
des Innern. 
  
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Reichs-Gesetzbl. 1887. 
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