Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1887. (21)

— 421 — 
Formular E. 
  
Deutsches Reich. 
 
  
  
 
Reichs-  
wappen.  
Zeugniß 
über die Befähigung 
zum 
Schiffer auf kleiner Fahrt. 
Dem (Seemann N. N.) [Vor- und Zunamen], geboren zu (N. N.), den 
.............ten........................... 18............., wohnhaft in (N. N.), welcher die vor- 
schriftsmäßige Fahrzeit zur See zurückgelegt und die mit ihm angestellte Prüfung 
zum Schiffer auf kleiner Fahrt (mit Auszeichnung) bestanden hat, wird hierdurch 
auf Grund der §§. 5 und 2 der Vorschriften über den Nachweis der Befähigung 
als Seeschiffer und Seesteuermann auf deutschen Kauffahrteischiffen etc. vom 6. August 
1887 (Reichs-Gesetzbl. S. 395) die Befugniß beigelegt, deutsche Kauffahrteischiffe 
von weniger als 400 Kubikmeter Brutto-Raumgehalt in der Ostsee, in der 
Nordsee bis zum 61. Grade nördlicher Breite und im Englischen Kanal zu 
führen. 
............................, den...........................ten...................... 18.............. . 
(Siegel.) (Firma und Unterschrift der Behörde.) 
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