Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1887. (21)

— 425 — 
Formular J. 
  
Deutsches Reich. 
  
  
  
Reichs- 
wappen. 
 
  
  
 
Zeugniß 
über die Befähigung 
zum 
Schiffer auf großer Fahrt. 
Dem bisherigen (Steuermann N. N.) [Vor- und Zunamen] geboren zu 
(N. N.), den .........................ten...................................... 18............ , wohnhaft in (N. N.), welcher 
die vorschriftsmäßige (Steuermanns Fahrzeit zur See (als Schiffer auf kleiner 
Fahrt) zurückgelegt und die mit ihm angestellte Prüfung zum Schiffer auf 
großer Fahrt (mit Auszeichnung) bestanden hat, wird hierdurch auf Grund der 
§§. 9 und 3 der Vorschriften über den Nachweis der Befähigung als Seeschiffer 
und Seesteuermann auf deutschen Kauffahrteischiffen etc. vom 6. August 1887 
(Reichs-Gesetzbl. S. 395) die Befugniß beigelegt, deutsche Kauffahrteischiffe jeder 
Größe in allen Meeren zu führen. 
,den .......................................ten..................................................... 18............ . 
(Siegel.) (Firma und Unterschrift der Behörde.)
	        
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