Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1887. (21)

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An Kopframpen liegt die Ladebrücke in der Regel in der Mittellinie des 
Wagens. 
12. Zur Beschleunigung des Einladens können Nothrampen von den 
Truppen angewendet werden. 
Bei Kopframpen läßt sich eine Beschleunigung dadurch erreichen, daß 
mehrere offene Güterwagen hintereinander durch Ladebrücken von Kopf zu Kopf 
verbunden aufgestellt und die Fahrzeuge dann in der Reihenfolge übergeführt 
werden, wie sie auf den Wagen stehen sollen. Ein Wagen mit festem Bremsersitz 
an der Kopfwand ist dabei mit dieser Wand an die Spitze zu nehmen und eine 
längere Wagenreihe mit Fahrzeugen nöthigenfalls dieser Bremsersitze wegen in 
mehreren Gruppen zu beladen. 
13. Die Fahrzeuge und Fahrzeugtheile sind auf der Wagenfläche möglichst 
gleichmäßig zu vertheilen, stets in oder so nahe an die Mittellinie des Wagens 
zu stellen, als bei mehreren Stücken irgend möglich ist, und nicht zu viel auf 
die eine (Vorder- oder Hinter-) Achse des Wagens zu verschieben. 
Vierrädrige Fahrzeuge werden auf einen gemeinsamen Wagen möglichst mit 
derselben Deichselrichtung gefahren, um das Abladen zu erleichtern. 
14. Die hintereinander stehenden Protzen, Vorderwagen, Packwagen u. s. w. 
müssen nur so weit und je um das halbe Maaß seitlich übergerückt werden, daß 
die Deichsel oder Deichselarme der folgenden nach Umständen auf den tieferen 
Theilen des vorderen oder gegenüberstehenden Fahrzeuges ruhen oder aber unter 
dieses geschoben werden können, auch daß die Räder übergreifen. 
15. Die Deichseln aller Fahrzeuge werden nur herausgenommen, sobald 
das betreffende Fahrzeug mit Deichsel voran auf die Wagenfläche gefahren ist 
und wenn dadurch eine raumersparendere Verladung ermöglicht wird. 
Geschütze und Fahrzeuge der Feld-Artillerie werden ohne Rücksicht hierauf 
mit eingelegter Deichsel befördert; indessen können auch die Deichseln z. B. zweier 
dadurch auf einem Güterwagen zu verladender Vorrathswagen ausgelegt werden. 
16. Bei verschiedenen Fahrzeugen (Pack-, Sanitäts-, Krankentransport- 
und Proviantwagen) läßt sich durch Unterdrehen des Vorderwagens mit der 
Deichselscheere bis unter die Mitte des Hinterwagens Raum gewinnen, um den 
Ueberstand des verladenen Fahrzeuges über die Kopfwand des Güterwagens wieder 
unter das Maaß von 0, ₃₅ m zu bringen. Vor dem Umdrehen des Vorderwagens 
werden die Ortscheite in senkrechter Stellung an den Trittbrettern des Vorder- 
wagens festgebunden. 
17. Die Räder verladener Fahrzeuge werden durch seitlich und quer an 
dieselben gestreckte Kreuzhölzer oder, wo sich Kreuzhölzer nicht anbringen lassen, 
durch starke Keile festgestellt, die Kreuzhölzer (Keile) an den Wagen geklammert 
oder genagelt, die Fahrzeuge durch Bindeleinen an den Wagen und unter sich
	        
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