Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1820. (4)

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an.  n  Gemaͤtheit.  i  gingegangenen  böchsten  Besehls  Gr.  i.  Hoheit,  des  Großherzogs,  vom

.,  ist  hinsichtli  in  rey  Classen  des  hiesigen  G  nasiums,  Prima,  Stcunba  und
—  entrichtenden  elgand  wWn7  (iniger  Nebenbezüge  agense  #ande  Einrichung  getroffen
worden:

-
Von  Michaelis  d.  J.  an,  fallen  die  bisber  Aescktepglech  den  Classenlehrern,  dere  den  Primanern,

Srs  und  Terlianern  entrichteten  Gertbrungn  zum  Neu  jabr,  zu  den  Gebu  Slagen,  ingleichen
die  Gebühren  für  die  Einschreibung  ins  Elassenbuch  0  sin  8  ustellende  i  gämlich  dinweg.
Irde  defallsige  Gorderung  der,  Eeten  ist  verboten.  raminationsbonorar  an  den  Dieckor

“  des  GSymnasiͤms  bei  der  Prüfung  und  She  B  hen  —unsr  besteht  in  ““  bisherigen  Maaße

r-7“
—  wird  bas  Schulgeld  ebenfalls  von  Wicherlis  .  J.  an,  in  den  brey  Goymnasialclassen,
„Secunda  und  =  *  einem,  dem  Berrage  des  in  K.  1.  bezeichurten  Weg'alls,  ingleichen
renr  #ermecheten  Za  der  Lehrer,  dem  erweiterten  Umfange  der  Lehr  brgegenstände  und  ben  gesteigerte
znde  deß  Unterrichts  gtmaͤf  soböhten  Maosllabe,  und  zwar,  soviel  die  Landeskinder  betriffr,
n  Prima  vierteljährig  &  thl.,  in  Secunda  vierteljéhrig  3  thl.,  in  Tertio  Ebn  a  thl.
#-  Auslaͤnder  an  len  Minin
thl.  in  Secunda,  3  thl.  in  Tertia.
Die  Jahlung  geschlehet  t  *  Lonenliomngeld-5.

  3.

Es  wlrb  eine  Schulgeldercasse  errichtet,  und  deren  Fneies  einem  Angestelten  bei  Gpoßtergogl.
Ober-  Lonfiherial.  n%  ley  übertrag  e  Ia  setd  b  not-nannten  sit
classen  “  Schulgeld  in  der  rbe  mien  Moaße,  Tagen  ot.  Emeritt  ves  Quartals  bis
späteslens  8.  6r  8  Ablauf  dlen  unfehlbar  zu  onselehe  Der  erlle  Zahlungstermin  ist  Weihnachten
  dieses  Jah

¾l  ein  2*2T  Saumniß,  und  zwar  nach  Vaerleus,  der  ersten  Woche  nach  eingetretenem  Quoartal,
  wird  der  Einnehmer  seiner  Instruction  gemäb  mit  6  pf.  Strase  täglich  von  jedem  Thaler,  und
sonn  mit  Strenge  verfahren.

*½
Die  Söbne  .  hielgen  Gelsllichen  und  Schullehrer  bleiben  auch  lernerbin  vom  Schulgelb  frev.
Außerdem  sind  in  Prima,  Secunda  und  Tertia,  6.  Freystellen  errichtel,  welche  v  ven  WVeerleljabr  zu
Vierteljahr  nach  dem  Ermessen  des  Classenlehrers  und  resp.  in  W  dem  Duector,
unter  Genehmwigung  der  Ephorie,  an  arme  und  dabey  hinsichtlich  des  Fleißes  und  l  Sitten  ausgezeichnet“
  ribrs  chüler.  er  vergeben  w  erden.
iese  Freyslellen,  ndmlich  g.  in  Prima,  8.  in  Secunda  und  38.  in  Tertia,  koͤnnen  auch  in  balbe
verwondelt,  und  somit  diese  Wohlthat  einer  größern  Anzahl  von  P9  ndlnae  in  jeder  Glasse  zugänglich
  Awache  t  werden.  Dergleichen  Feo-  lchüler  Werbtren  *-  die  10  *  ita  t  durch  ———
Unter  der  genannten  Anzahl  von  24.  Fre  ind  7.  z  3.  in  aino,  a.  in  Secund
und  2.  in  r  Tmise,  zundchst  für  Ese  m—i—ê  iin  oes  bestimmt.

4.

Die  Ephorie,  die  Lehrer  und  Schüler,  ine  der  bestellte  Cinnehmer,  sind  von  dieser  neuen
Einrichtung  bereits  in  Kenntnig  geseht,  und  hiernach  ongewicsen;  sit  ist  iedoch  auch  zu  guemeioee
und  öfsentlicher  Kunde  zu  bringen  gewesen,  und  haben  Sich  Sr.  Königl.  Hoben,  der  Großherzog,  die
Verwendung  des  sich  ergebenden  Mehrbetrags  über  die  von  den  Classenlehrern  bisher  bezogenen  „  Schul,
geld=  und  Nebeneinnahmen,  aelt  bnen  vollständiger  Ersal  zu  leisten  ist,  zur  Zeit  17  00  vorbehalten.

Weimar  den  236.  Seplbr.
Großherzogl,  Säch“.  Ober=  Conslslorium.
H.  Pecer.