thumbs : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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aiglich  Preußischen  Staaten  Gültigkeit  haben  und  öffentlich  bekannt  gemacht
werden.

Berlin,  den  7.  Januar  1862.
Der  Königlich  Preußische  Minister  der  auswärtigen
Angelegenheiten.
(L.  S.)  Gr.  v.  Bernstorff.

WV.n  Ministerial-Erklärung  wird,  nachdem  sie  gegen  eine  übereinstimmende
  Erklärung  des  Schweizerischen  Bundesrathes  vom  13.  d.  M.  ausgewechselt
  worden,  hiedurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.
Berlin,  den  25.  Januar  1862.
Der  Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten.

Gr.  v.  Bernstorff.

 

(Nr.  54906.)  Allerhöchster  Erlag  vom  13.  Januar  1862.,  betreffend  die  Ausscheidung  der
Stadt  Reichenbach  aus  dem  Bezirke  der  für  die  Stadt  und  den  Kreis
Görlitz  errichteten  Handelskammer.

A-  den  Bericht  vom  8.  Januar  d.  J.  genehmige  Ich,  daß  die  Stadt  Reichenbach
  aus  dem  Bezirke  der  für  die  Stadt  und  den  Kreis  Görlitz  auf  Grund
des  Erlasses  vom  19.  November  1849.  errichteten  Handelskammer  ausscheidet.
Von  den  Migliedern  der  Handelskammer  müssen  auch  künftig  wenigstens  zwei
und  von  den  Stellvertretern  wenigstens  einer  dem  Landkreise,  jedoch  mit  Ausschluß
  der  Stadt  Reichenbach,  angehören.

Dieser  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  öffentlichen  Kenntniß
  zu  bringen.

Berlin,  den  13.  Januar  1862.

Wilhelm.
v.  d.  Heydt.
An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.

 

Redigirt  im  Büreau  des  Staats-  Ministeri

Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-(R.
  Decker).