Full text : Europäischer Geschichtskalender. Zweiter Jahrgang. 1861. (2)

Außcreuropäische  Staaten  —  Amerika.  283

in  irgend  einer  Weise  gesergt  werden.  Ueberdies  ist  es  nicht  unm#glich,
daß  einige  der  Staaten  ähnliche  Gesetze  in  ihrem  eigenen  Interesse  erlassen,
wodurch  Personen  derselben  Klasse  auf  deren  Fürserge  angewiesen  werden.
In  diesem  Falle  empfehle  ich  dem  Congresse  die  Vorkehrung  zu  tressen,  daß
solche  Personen  von  diesen  Staaten  nach  irgend  einem  Modus  der  Werthbestimmung
  übernommen  werden,  daß  sie  bei  der  Uebernahme  durch  die
Regierung  der  Vereinigten  Staaten  als  frei  augesehen  werden,  und  daß  in
jedem  Falle  Schritte  geschehen,  um  belde  Klassen  oder  doch  die  eine,  wenn
die  andere  nicht  vorkommen  sollte,  an  irgend  einem  Platze  oder  Plätzen  mit
einem  denselben  entsprechenden  Klima  als  Kolonisten  angesiedelt  werden.
Es  möchte  gut  sein,  in  Betracht  zu  ziehen,  ob  nicht  auch  die  schon  jetzt  in
den  Vereinigten  Staaten  befindlichen  freien  Farbigen,  seweit  Einzelne  es
wünschen,  bei  dieser  Kolonisation  mitbegrissen  sein  könnten.  Die  Ausführung
  dieses  Planes  schließt  in  sich  die  Erwerbung  von  Territorium  und
die  Herbeischaffung  von  Geld.  Da  wir  seit  60  Jahren  Territorien  erwarben,
so  ist  die  Frage  der  constitutionellen  Befugniß,  dies  zu  thun,  für  uns  keine
zweifelhafte  mehr.  Diese  Befugniß  wurde  zuerst  von  Jesserson  in  Frage
gesselt,  der  übrigens  bei  der  Erwerbung  Louisianas  seine  Zweifel  aufgab.

denn  man  sagen  sollte,  der  einzige  gesetzliche  Grund  der  Landerwerbung
sei  der,  weißen  Männern  eine  Helmath  zu  schaffen,  so  wird  dieser  Zweck
auch  durch  diese  Maßregel  erreicht,  denn  die  Auswanderung  der  farbigen
Bevölkerung  schafft  Raum  für  die  weiße  Bevölkerung,  die  sich  hier  befindet
oder  die  hieher  kommt“.

Die  Regierung  legt  die  Aktenstücke  über  die  Beziehungen  der  Vereinigten

  Staaten  zum  Auslande  vor.  Bericht  des  Finanzministers
Chase  über  die  Finanzlage  der  Union.

3.  Dec.  Frankreich  unterstützt  durch  eine  Depesche  Thouvenels  an  den

4.  „

französischen  Gesandten  in  Washington  dies  Begehren  Englands
wegen  der  Trentaffaire.

Die  Union  lehnt  ihren  Beitritt  zu  der  Convention  zwischen  Frankreich,
  Spanien  und  England  behufs  Intervention  in  Merico  ab.
Depesche  Sewards:

„.  .  .  Es  ist  wahr,  wie  die  hohen  Contrahenten  annehmen,  daß  die  Vereinigten
  Staaten  ihrerseits  Beschwerden  gegen  Merico  haben.  Nach  reiflicher
  Erwägung  indessen  ist  der  Präsident  der  Meinung,  daß  es  in  dieser
Zeit  unausführbar  sein  würde,  Genugthuung  dieser  Beschwerden  durch  einen
Akt.  des  Beitritts  zur  Convention  zu  suchen.  Unter  den  Gründen  für  diese
Entscheidung,  welche  der  Unterzeichnete  ermächtigt  ist,  mitzutheilen,  sind
1)  daß  die  Vereinigten  Staaten,  so  weit  es  ausführbar  ist,  vorziehen,  an
einer  ihnen  von  dem  Vater  ihres  Landes  empfohlenen  und  durch  eine  glückliche
  Erfahrung  bestätigten  tradslionellen  Politlk  festzuhalten,  welche  ihnen
verbietet,  mit  fremden  Nationen  Bündnisse  einzugehen,  2)  da  Merico  ein.
Nachbar  der  Vereinigten  Staaten  auf  diesem  Continent  ist  und  ein  in
manchen  seiner  wichtigsten  Einrichtungen  dem  unfrigen  ähnliches  NRegierungssystem
  besitzt,  so  haben  die  Vereinigten  Staaten  gegen  diese  Republik  freundschaftliche
  Gesinnungen  und  ein  lebhaftes  Interesse  an  der  Sicherheit,  Wohlfahrt
  und  dem  Gedeihen  derselben.  Beseelt  von  diesen  Gefühlen  sind  die
Vereinigten  Staaten  in  diesem  Angenblick  nicht  geneigt,  ihre  Zuflucht  ihrer
Beschwerden  wegen  zu  Zwangsmaßregeln  zu  nehmen,  wo  die  mericanische
Regierung  durch  innere  Parteiungen  tief  zerrüttet  und  von  einem  auswärtigen
  Kriege  bedroht  ist,  und  begreiflich  machen  dieselben  Gefühle  sie
noch  weniger  geneigt  zu  einem  Allianzkriege  gegen  Merico.  Der  Unterzeichncte
  ist  ferner  ermächtigt,  den  Gefandten  zur  Benechrichtigung  der