(s) Dem Vorstande der Eisenbahn-Betriebsinspektionen kann von dem
Minister die Befugniß zur selbständigen Verpachtung der Dispositionsländereien,
Lagerplätze, Grasnutzungen, Pflanzungen u. s. w. beigelegt werden.
S. 11.
C)Den Maschineninspektionen obliegt: die Ausführung und Ueberwachung
des Maschinen= und Betriebswerkstättendienstes.
(2) Bezirk und Geschäftsanweisung der Vorstände der Maschineninspektionen
bestimmt der Minister.
. 12.
bDen Verkehrsinspektionen obliegt: die Ausführung und Ueberwachung
des Verkehrs-, Abfertigungs= und Kassendienstes.
(2) Bezirk und Geschäftsanweisung der Vorstände der Verkehrsinspektionen
bestimmt der Minister.
(3) Die Vorstände der Verkehrsinspektionen sind befugt, nach näherer Bestimmung
des Ministers bis zu einer von ihm festzusetzenden Höhe innerhalb
ihres Geschäftsbereichs Anträge auf Rückerstattung von Fahrgeld und Gepäckfracht,
sowie auf Ersatz= oder Entschädigungsleistung aus dem Frachtvertrage selbständig
z entscheiden, auch die auf Grund der Bestimmungen der Verkehrsordnung
oder der Frachttarife zu berechnenden Nebengebühren und Komentionalstrafen
ganz oder zum Theil zu erlassen.
Den Werkstätteninspektionen obliegt: die Ausführung und Ueberwachung
des Werkstätten= und Werkstätt terialiendienstes
(2) Bezirk und Geschäftsanweisung der Vorstände der Werkstätteninspektionen
bestimmt der Minister. -
§.14.
() Den Telegrapheninspektionen obliegt: die Unterhaltung, Ueberwachung
und Ausgestaltung der elektrischen Telegraphen-, Signal- und sonstigen zur
Sicherung des Eisenbahnbetriebes dienenden elektrischen Anlagen.
() Bezirk und Geschaͤftsanweisung der Vorstände der Telegrapheninspektionen
bestimmt der Minister.
S. 15.
G)Den Bauabtheilungen obliegt: die Leitung der Neubauausführungen.
(2) Bezirk und Geschäftsanweisung der Vorstände der Bauabtheilungen bestimmt
der Minister.
III. Allgemeine Bestimmungen über die Anstellung
im Staatseisenbahndienst.
S 16.
C)Das für den Staatseisenbahndienst anzunehmende Personal wird nach
den von dem Minister festzustellenden Grundsätzen in dem Verhältnisse unmittelbarer
Staatsbeamten angestellt oder gegen Lohn beschäftigt. Die Anstellung der
(Nr. 9714.)
b) Maschineninspektionen.
J%) Verkcehrs.
inspektionen.
) Werkstätten.
inspektionen.
e) Telegraphen -
inspektionen.
s) Bauabtheilungen.
Art der Anstellung.