Volltext : Blätter für Rechtsanwendung. V. Band (5)

Blätter

Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Nr.  24.  Samstag,  den  21.  Nov.  1810.

Zur  Cehre  vom  Kindermorde.

Die  in  Beziehung  auf  den  Kindermord  in  den
Art.  157  u.  ff.  des  StGB.  enthaltene  Kasuistik  hat
mannigfaltigen  Tadel  gefunden.  Er  ist  jedoch  zu
großem  Theile  nicht  begründet.  Einmal  muß  man
erwägen,  daß  wie  die  Anmerkungen  2.  Bd.  S.  32
schon  bemerkt  haben,  die  eigenthümliche  Ratur  dieses
  Verbrechens  nicht  gestattete,  den  Kindermord
nach  den  allgemeinen  gesetzlichen  Bestimmungen
über  Tödtung  legislatorisch  gleich  zu  behandeln,
theils  weil  —  in  objektiver  Hinsicht  —  die  sichere
Feststellung  des  Thatbestandes  bedeutend  mebr  erschwert
  ist,  —  in  subjektiver  aber  —  der  körperliche,
  geistige  und  Gemüthszustand  der  Urheberin
im  Augenblicke  der  That  ganz  besondere  Rücksichten
  des  Gesetzgebers  in  Anspruch  nimmt;  sodann
ist  die  Zersplitterung  in  mehrere  ungleichartige  Fälle
selbst  nur  eine  nothwendige  Folge  des  Thatbestandes,
  welcher  in  seiner  Totalität  aus  verschiedenen
Elementen  zusammen  gesetzt,  die,  wenn  sie  nicht
zusammen  treffen,  eben  so  viele  einzelne,  besondere
Arten  derselben  Verbrechensgattung  bilden.  Daß

V.