Nummer
des deutschen Benennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsatz
Zolltarifs. Mark
39. d) Jungvieh im Alter bis zu 2/½ Jahren 1 Stück 5
e) Kälber unter 6 Wochen " 3
1) Schweine “ 5
8) Spanferkel unter 10 Kilogramm ..................... » 1
b) Schafvieh...................................... » 1
i) Lämmer....................................... 0,50
40. a) Grobes, unbedrucktes Wachstuch (Packtuchh) 100 kg 10
41. Wolle, einschließlich der anderweit nicht genannten Thier—
haare, sowie Waaren daraus:
a) Wolle: rohe, gefärbte, gemahlene; ferner Haare: roh,
gehechelt, gesotten, gefärbt, auch in Lockenform gelegt — frei
e) Garn, auch mit anderen Spinnmaterialien, ausschließlich
der Baumwolle, gemischt:
3. anderes Garn:
2 roh, einfach ... 100 kg 8
O roh, dublirt .. - 10
d) Waaren, auch in Verbindung mit Baumwolle, Leinen oder
Metallfäden:
4. unbedruckte Filze, soweit sie nicht zu Nr. 2 gehören;
unbedruckte Filz= und Strumpfwaaren, Fußdecken,
auch bedruckte, aus Wolle oder anderen Thierhaaren,
mit Ausnahme der Rindvieh= und Roßhaare, auch
in Verbindung mit vegetabilischen Fasern und anderen
Spinnmateriallen. - 100
5. unbedruckte Tuch- und Zeugwaaren, soweit sie nicht zu
Ziffer 7 oder 8 gehören:
α) im Gewichte von mehr als 200 Gramm auf das
Quadratmeter Gewebefläche » 135
β) im Gewichte von 200 Gramm oder weniger auf 1
das Quadratmeter Gewebefläche . - 220