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— Benennung der Waaren. Maßstab
Zolltarifs. . Lire
128. Gespinnste aus gekämmter Wolle, gezwirnte — Zoll der einfachen
Gespinnste mit 17 Lire
Zuschlag für 100 kg.
129. Gewebe:
a) aus gekrempelter Wolle, im Gewichte:
1. von 300 Gramm oder weniger auf das Quadratmeter 100 kg 185
2. von mehr als 300, aber nicht mehr als 500 Gramm - 160
3. von mehr als 500 Gramm . . ............ .... 140
b) aus gekämmter Wolle, im Gewichte:
1. von 200 Gramm oder weniger auf das Quadratmeter 250
2. von mehr als 200, aber nicht mehr als 500 Gramm 220
3 von mehr als 500 Grm . . . . . . . .· 190
aus 130. Wollene Gewebe, bedruckte, im Gewichte von 300 Gramm ·
oder weniger auf das Ouadratmeter.............. Zoll der betreffenden
Gewebe mit 30 Lire
Zuschlag für 100 kg.
132. Wollene Gewebe, gestickte:
a) mit Kettenstich. .. . . ....................... ... — Zoll der betreffenden
Gewebe mit 200 Lire
Zuschlag für 100 kg.
b) mit Plattstich ............................... — Zoll der betreffenden Gewebe mit 300 Lire
mit Zuschlag für 100 kg.
aus 134. Pferdehaargewebe:
a) zu Sibbben: 100 kg 30
135. Strumpfwaaren aus Spinnstoffen der Kategorie VII:
a) einfahe ................. 220
b) geformte Ö HH###a- —- Joll der einfachen
Strumpfwaaren mit
50 Prozent Zuschlag.
136. Posamentierwaaren aus Spinnstoffen der Kategorie VI.00 kg 220
Posamentierwaaren, deren Außenseite aus Wolle und
anderen Spinnstoffen, mit Ausnahme der Seide, besteht und
weniger als 50 Prozent Wolle enthält, unterliegen einem Zoll
von 180 Lire für 100 Kilogramm.