Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

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Artikel 25. 
Die Ratifikationen des gegenwärtigen Vertrages sollen sobald als möglich 
in Wien ausgewechselt werden. 
Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten den gegen- 
wärtigen Vertrag unterzeichnet und ihre Siegel beigedrückt. 
So geschehen zu Wien, den 6. Dezember 1891. 
(L. S.) H. VII. P. Reuß. (L. S.) Kálnoky. 
  
Der vorstehende Vertrag ist ratifizirt worden und die Auswechselung der 
Ratifikations-Urkunden hat stattgefunden. 
  
Reichs-Gesetzbl.  1892. 3
	        
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