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- Benennung der Gegenstände.
Franken per 100 kg.
in der Längsrichtung gesägt oder gespalten (Schnittwaren,
Schindeln 2c.), ausgenommen Funiere:
63. a) eichenes, mit Ausnahme von Faßholz ·. ———.40
b)Faßholz,rohes............................... .-—-.15
64. anderes..3 —.70
65. abgebunden (d. h. mit Zapfen und Zapfenlöchern, Ver-
setzungen, Verschneidungen rc. versehenes, zum Montieren
fertig bereites Konstruktionsholz) . . . .. 1.20
73. Grobes Verpackungsmaterial aus weichem Holz (Packkisten,
Packfässer und dergleichen) für trockene Gegenstände;
Holzwolle . . .. 1.60
Holzwaren:
aus 75. vorgearbeitete, gehobelte, nicht zusammengesetzte; Holzdraht
zur Zündhölzchenfabrikation; Riemen oder unverleimte
Bodenteile für Parquetezren 3.—
fertige aus gemeinem Holz, roh, nicht bemalt, nicht ge-
schnitzt, nicht funiert, soweit sie nicht unter Nr. 78 fallen,
Wagner-, Zimmer-, Rechenmacherarbeiten 2c.;
76. a) ohne Metallbeschläge; Tafeln oder verleimte Bodenteile
für Parqueteriienene .. . . ... 6. —
b) Schmalzkübel ... . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . .. .... . . .. 8.—
77. mit Metallbeschlägen; Böttcher= und Küblerwaren, montiert
und demontiert . . . . . .. 12.—
Schreiner= und Drechslerarbeiten, Möbel und Möbeltheile
(Korbflechterwaren ausgenommen), fertige:
aus gemeinen (nicht exotischen) Holzarten:
78. rohe, nicht bemalt,) nicht gefräst, nicht geschnitzt, nicht
funiert:. 10.—
79.— bemalt, gefräst, funiert: . . ... 16.—
80. a) poliert, lackiert .. . . . . . . . . . . . .. 25.—
b) geschnitzt, gepolstert: . . . . . . . .. 38. —