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Nummer
des zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen allgemeinen deutschen Zolltarifs
·
Benennung der Gegenstände. für
Mark für 100 kg.
14. Hopfren . .. 14
(brutto)
15 b) 1. Lokomotiven; Lokomobilen . . . . . . . ... 8
aus 15 b) 2. Müllereimaschinen; elektrische Maschinen; Baumwollspinn-
maschinen; Webereimaschinen; Dampfmaschinen; Dampfkessel
Maschinen für Holzstoff= und Papierfabrikation; Werkzeug-
maschinen; Turbinen; Transmissionen) Maschinen zur Be-
arbeitung von Wolle; Pumpen,) Ventilatoren; Gebläse-
maschinen; Walzmaschinen; Dampfhämmer] Maschinen zum
Durchschneiden und Durchlochen von Metallen; Hebemaschinen,
und zwar je nachdem der überwiegende Bestandtheil ge-
bildet wird:
6) aus Gußeieen 3
V) aus schmiedbarem Eisen . . .. 5
Anmerkung: Bei der Einfuhr einer Maschine
der vorbezeichneten Art in zerlegtem Zustande hat, wenn
die sämtlichen Teile der Maschine gleichzeitig zur
Zollabfertigung gestellt werden, die Verzollung nach
Maßgabe des überwiegenden Materials der zusammen—
gesetzten Maschine zu erfolgen.
Anmerkung
zu1 5b) Lu. 2. Dampfmaschinen und Dampfkessel zur Verwendung beim
Schiffsbau............... . . . . . . . . . ... frei
aus 15 b) 3. Kratzen (Kratzmaschinen beziehungsweise Maschinentheile mit auf-
gezogenen Kratzenbeschlägen) im Gewichte von mindestens
200 Kilogramm netto ... 18
aus 21 b) Sohlleder; brüsseler und dänisches Handschuhledder 30
aus 22 a)Einfaches und gezwirntes Jutegarn, ungefärbt, unbedruckt,
ungebleicht:
1. bis zu Nr. 8 englisch .. . . . . . . ... 4
2. über Nr. 8 bis Nr. 20 englisch .. .. . .. . . . . . 5
aus 22 a) Leinengarn, ungefärbt, unbedruckt, ungebleicht:
über Nr. 8 bis Nr. 20 englisch . . . . . . .. 6
3. über Nr. 20 bis Nr. 35 englisch .. 9
4. über Nr. 35 englisch . . . . .. . . ... 12