Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

Mark 
per 100 kg 
Nummer 
des zur Zeit des 
Vertrags- 
abschlusses giltigen 
allgemeinen 
deutschen 
Zolltarifs. 
— 22 — 
Benennung der Gegenstände. 
  
22. f) 
g) 
k. 
24. a) 
  
Leinwand, Zwillich, Drillich, ungefärbt, unbedruckt, 
ungebleicht: 
1.   bis 40 Fäden in der Kette und dem Schuß zu- 
sammen auf eine quadratische Gewebefläche von 
vier Quadratcentimeter; Fußdecken aus Manilla- 
hanf-, Kokos-, Jute- und ähnlichen Fasern, 
ungefärbt. 
2.   mit 41 bis 80 Fäden in der Kette und dem Schuß 
zusammen auf eine quadratische Gewebefläche von 
vier Quadratcentimeter; Fußdecken aus Manilla- 
hanf-, Kokos-, Jute- und ährnlichen Fasern, 
gefärbt   . . . 
3.   mit 81 bis 120 Fäden in der Kette und dem 
Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebe- 
fläche von vier Ouadratcentimeter 
4.   mit mehr als 120 Fäden in der Kette und dem 
Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebe- 
fläche von vier Quadratcentimeter 
Leinwand, Zwillich, Drillich, gefärbt, bedruckt, gebleicht, 
auch aus gefärbtem, bedrucktem, gebleichtem Garn 
gewebt: 
1.   bis 120 Fäden in der Kette und dem Schuß zu- 
sammen auf eine quadratische Gewebefläche von 
vier Quadratcentimeter 
2.   mit mehr als 120 Fäden in der Kette und dem 
Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebe- 
flüche von vier Quadratcentimeter 
3.   Damast aller Art . . ... 
Zwirnspitzen .. . . ... 
Papier, beschriebenes (Akten und Manustripte); Bücher in 
allen Sprachen, Kupferstiche, Stiche anderer Art, sowie 
Holzschnitte; Lithographien und Photographien; geographische 
und Seekarten; Musikalien ... 
  
12 
24 
36 
60 
60 
120 
150 
600 
frei
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.