Mark
per 100 kg
Nummer
des zur Zeit des
Vertrags-
abschlusses giltigen
allgemeinen
deutschen
Zolltarifs.
— 22 —
Benennung der Gegenstände.
22. f)
g)
k.
24. a)
Leinwand, Zwillich, Drillich, ungefärbt, unbedruckt,
ungebleicht:
1. bis 40 Fäden in der Kette und dem Schuß zu-
sammen auf eine quadratische Gewebefläche von
vier Quadratcentimeter; Fußdecken aus Manilla-
hanf-, Kokos-, Jute- und ähnlichen Fasern,
ungefärbt.
2. mit 41 bis 80 Fäden in der Kette und dem Schuß
zusammen auf eine quadratische Gewebefläche von
vier Quadratcentimeter; Fußdecken aus Manilla-
hanf-, Kokos-, Jute- und ährnlichen Fasern,
gefärbt . . .
3. mit 81 bis 120 Fäden in der Kette und dem
Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebe-
fläche von vier Ouadratcentimeter
4. mit mehr als 120 Fäden in der Kette und dem
Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebe-
fläche von vier Quadratcentimeter
Leinwand, Zwillich, Drillich, gefärbt, bedruckt, gebleicht,
auch aus gefärbtem, bedrucktem, gebleichtem Garn
gewebt:
1. bis 120 Fäden in der Kette und dem Schuß zu-
sammen auf eine quadratische Gewebefläche von
vier Quadratcentimeter
2. mit mehr als 120 Fäden in der Kette und dem
Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebe-
flüche von vier Quadratcentimeter
3. Damast aller Art . . ...
Zwirnspitzen .. . . ...
Papier, beschriebenes (Akten und Manustripte); Bücher in
allen Sprachen, Kupferstiche, Stiche anderer Art, sowie
Holzschnitte; Lithographien und Photographien; geographische
und Seekarten; Musikalien ...
12
24
36
60
60
120
150
600
frei