Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

Mark 
per 100 kg 
Nummer 
des zur Zeit des 
Vertrags- 
abschlusses giltigen 
allgemeinen 
deutschen 
Zolltarifs. 
— 22 — 
Benennung der Gegenstände. 
 
22. f) 
g) 
k. 
24. a) 
 
Leinwand, Zwillich, Drillich, ungefärbt, unbedruckt, 
ungebleicht: 
1.   bis 40 Fäden in der Kette und dem Schuß zu- 
sammen auf eine quadratische Gewebefläche von 
vier Quadratcentimeter; Fußdecken aus Manilla- 
hanf-, Kokos-, Jute- und ähnlichen Fasern, 
ungefärbt. 
2.   mit 41 bis 80 Fäden in der Kette und dem Schuß 
zusammen auf eine quadratische Gewebefläche von 
vier Quadratcentimeter; Fußdecken aus Manilla- 
hanf-, Kokos-, Jute- und ährnlichen Fasern, 
gefärbt   . . . 
3.   mit 81 bis 120 Fäden in der Kette und dem 
Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebe- 
fläche von vier Ouadratcentimeter 
4.   mit mehr als 120 Fäden in der Kette und dem 
Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebe- 
fläche von vier Quadratcentimeter 
Leinwand, Zwillich, Drillich, gefärbt, bedruckt, gebleicht, 
auch aus gefärbtem, bedrucktem, gebleichtem Garn 
gewebt: 
1.   bis 120 Fäden in der Kette und dem Schuß zu- 
sammen auf eine quadratische Gewebefläche von 
vier Quadratcentimeter 
2.   mit mehr als 120 Fäden in der Kette und dem 
Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebe- 
fläche von vier Quadratcentimeter 
3.   Damast aller Art . . ... 
Zwirnspitzen .. . . ... 
Papier, beschriebenes (Akten und Manustripte); Bücher in 
allen Sprachen, Kupferstiche, Stiche anderer Art, sowie 
Holzschnitte; Lithographien und Photographien; geographische 
und Seekarten; Musikalien ... 
 
12 
24 
36 
60 
60 
120 
150 
600 
frei